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06.08.2010

Ein juristischer Drahtseilakt

Derzeit gibt es kaum Unterschiede zwischen der Verbüßung einer Haftstrafe und der anschließend möglichen Sicherungsverwahrung. Das wollen Unionspolitiker zwar ändern, aber das Wegsperren mutmaßlich gefährlicher Straftäter wollen sie beibehalten. Die FDP propagiert die begrenzte Freiheit mit elektronischer Fessel. Foto: dpa
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Berlin Für Gerhard Schröder, den gelernten Rechtsanwalt, war die Sache klar. Nach dem brutalen Mord an einem achtjährigen Mädchen in Hessen sprach der damalige Bundeskanzler im Juli 2001 vielen Menschen aus dem Herzen. Wegschließen müsse man solche Täter, verlangte er. "Und zwar für immer."

Mittlerweile ist eher das Gegenteil der Fall. Etwa 80 Vergewaltiger, Mörder und Kinderschänder werden nach Einschätzung des Justizministeriums in den nächsten Jahren auf freien Fuß kommen, weil der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte einem 53-jährigen Schwerverbrecher aus der sogenannten Sicherungsverwahrung geholfen hat. Der Mann, verurteilt wegen Raubes, Erpressung und mehrerer Mordversuche, hätte eigentlich im Jahr 2001 aus der Haft entlassen werden sollen, wurde nach einer entsprechenden Gesetzesänderung durch Schröders Regierung aber nachträglich in Sicherungsverwahrung genommen. Das Bundesverfassungsgericht hatte daran nichts auszusetzen, die Straßburger Richter jedoch umso mehr: Eine Strafe, entschieden sie, darf wegen einer Gesetzesänderung nicht rückwirkend verschärft werden.

Welche Lehren die Koalition aus diesem Urteil zieht, ist eines der umstrittensten Themen im politischen Berlin. Nach den Plänen von Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP), die das Kabinett eigentlich schon abgesegnet hat, soll es in Zukunft überhaupt keine nachträgliche Sicherungsverwahrung mehr geben. Strafgefangene, die ihre Strafe verbüßt haben, aber nach wie vor als gefährlich gelten, würde sie nach amerikanischem Vorbild gerne mit Hilfe der elektronischen Fußfessel überwachen. Die Union dagegen, namentlich Innenminister Lothar de Maizière (CDU), will sie weiter in Verwahrung nehmen - auch wenn das nach Einschätzung von Experten nach dem Straßburger Urteil ein juristischer Drahtseilakt wird.

De Maizière schlägt vor, solche Täter in eine Art geschlossenes Heim zu stecken, in dem sie zwar etwas komfortabler leben als in der Strafhaft, in dem sie aber nach wie vor weggesperrt wären. "Wir brauchen eine neue Form der Unterbringung", sagt er. "Kein Gefängnis, aber auch keine Luxuseinrichtung." Wie eine solche Lösung aussehen könnte, wollen die Justizstaatssekretäre von Bund und Ländern heute erörtern. Einer der Punkte, an denen sich der Gerichtshof für Menschenrechte besonders stößt, sind schließlich die Bedingungen, unter denen Gewalttäter bis heute in Sicherungsverwahrung leben. Sie sind, abgesehen von einem etwas längeren Hofgang oder einer besseren therapeutischen Betreuung, kaum anders untergebracht als normale Strafgefangene - obwohl sie ihre Strafe eigentlich schon verbüßt haben.

Wird eine anschließende Sicherungsverwahrung bereits bei der Verurteilung eines Täters ausgesprochen, stellen sich all diese Fragen nicht. Umso komplizierter ist der Umgang mit den 80 Altfällen, von denen viele ähnlich gelagert sind wie der in Straßburg verhandelte. Nach einer Verordnung der Justizministerin sollten sie eigentlich dem Bundesgerichtshof (BGH) zur Entscheidung vorgelegt werden. Das Oberlandesgericht in Karlsruhe allerdings hält das offenbar für unnötig. Es hat einen 58-jährigen Sexualtäter soeben ohne Rücksprache mit dem BGH freigelassen.

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