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28.01.2010

Freispruch nach Maikrawallen aus Beweismangel

Freispruch nach Maikrawallen aus Beweismangel
Foto: DPA

Berlin (dpa) - Nach den jüngsten Berliner Mai-Krawallen hat das Landgericht zwei junge Männer mangels Beweisen vom Vorwurf des versuchten Mordes freigesprochen.

Den damals 16 und 19 Jahre alten Schülern war vorgeworfen worden, am Abend des 1. Mai 2009 in Kreuzberg eine Brandflasche auf Polizisten geworfen zu haben. Rund neun Monate später hieß es am Donnerstag im Urteil, es habe sich "nicht mit der für die Verurteilung erforderlichen Sicherheit feststellen lassen, dass es die beiden Angeklagten waren". Der sogenannte Molotow-Cocktail hatte damals eine Frau schwer verletzt.

Trotz des Freispruchs - der die Anträge der Verteidigung erfüllt - schloss das Gericht nicht aus, dass die jungen Männer den Brandsatz geschleudert haben könnten. "Im Zweifel waren die Angeklagten freizusprechen", sagte Richterin Petra Müller. Die Staatsanwaltschaft kündigte bereits am Donnerstag Revision beim Bundesgerichtshof an.

Der fünf Monate dauernde Prozess sowie die lange Untersuchungshaft hatten heftige Debatten ausgelöst. Die heute 17 und 20 Jahre alten Angeklagten waren im Dezember nach sieben Monaten in Untersuchungshaft überraschend freigekommen. Für die Haft werden die beiden jungen Männer entschädigt.

Der Prozess hatte sich auf die Aussage von Zivilpolizisten gestützt, die die Schüler am Mai-Abend festgenommen hatten. Sie berichteten im Zeugenstand, sie hätten die jungen Männer beim Werfen und danach bis zur Festnahme "fast durchgängig" beobachtet.

Richterin Müller sagte, das Gericht habe keine Zweifel an der Glaubwürdigkeit der Polizisten. Es sei aber nicht auszuschließen, dass sie die Angeklagten verwechselt hätten. Außer den beiden Schülern seien weitere junge Menschen mit ähnlicher Kleidung in der Nähe gewesen. Die Angeklagten hatten die Vorwürfe stets bestritten und gesagt, sie seien Opfer einer Verwechselung. Der 20-Jährige hatte noch am Mittwoch betont, er fühle sich als "Bauernopfer" von Polizei und Staatsanwaltschaft, die Ermittlungserfolge gebraucht hätten. Dies wies das Gericht am Donnerstag zurück: "Die Kammer hat nicht die geringsten Anhaltspunkte, dass die Beamten falsche Personen verdächtigten, um Fahndungserfolge zu erlangen." 479 Polizisten waren bei den Krawallen von Flaschen und Steinen verletzt worden. In 153 Fällen war Anklage gegen Randalierer erhoben worden.

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Das noch nicht rechtskräftige Urteil ist eine schwere Schlappe für die Staatsanwaltschaft. Sie hatte vier Jahre und neun Monate Haft für den Älteren und drei Jahre und neun Monate Haft für den 17-Jährigen gefordert. Die Staatsanwaltschaft hatte erstmals in der Geschichte der Mai-Krawalle Anklage wegen Mordversuchs erhoben.

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