Ganztagsanspruch für Grundschüler rückt näher
Jedes Grundschulkind soll ab 2025 rechtlichen Anspruch auf ganztägige Betreuung haben. Dafür hat das Kabinett nun einen Etat von zwei Milliarden Euro beschlossen.
Ab 2025 soll jedes Grundschulkind einen Rechtsanspruch auf ganztägige Betreuung haben. Das Bundeskabinett hat dafür an diesem Mittwoch in einem ersten Schritt die Einrichtung eines Sondervermögens in Höhe von zwei Milliarden Euro beschlossen.
Das Geld ist für Investitionen in Räumlichkeiten und Gebäude an den rund 15.000 Grundschulen in Deutschland gedacht. Damit soll sichergestellt werden, dass ab 2025, wie geplant, der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung umgesetzt werden kann. Union und SPD hatten die Einführung eines solchen Rechtsanspruchs in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart.
Bis zu einer Million zusätzliche Ganztagsplätze nötig
Familienministerin Franziska Giffey (SPD) schätzt, dass bis zu einer Million zusätzliche Ganztagsplätze an den Schulen geschaffen werden müssen. Nach der Einrichtung des Sondervermögens müssen weitere gesetzliche Regelungen auf den Weg gebracht werden, die den eigentlichen Rechtsanspruch festschreiben. Wann das passiert, ist noch unklar. (dpa)
Wir wollen wissen, was Sie denken: Die Augsburger Allgemeine arbeitet daher mit dem Meinungsforschungsinstitut Civey zusammen. Was es mit den repräsentativen Umfragen auf sich hat und warum Sie sich registrieren sollten, lesen Sie hier.
Die Diskussion ist geschlossen.