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Gemeinden brauchen in der Corona-Krise einen Rettungsschirm

Kommentar Von Michael Pohl
07.05.2020

Der Bund darf die Kommunen in der Corona-Krise nicht im Stich lassen - sondern muss für sie einen eigenen Rettungsschirm aufspannen.

Zehn Millionen Kurzarbeiter, Millardenpakete, eine Billion Reserve für Anti-Krisenmaßnahmen: Die Zahlen und Summen, mit denen die Politik gegen die Folgen der Corona-Krise kämpft, sind schwindelerregend.

Bei solch völlig verschobenen Maßstäben könnte mancher bei den bis zu 60 Milliarden Euro, die den deutschen Städten und Gemeinden vor allem durch erdrutschartig wegbrechende Gewerbesteuer-Einnahmen fehlen, mit einem Schulterzucken reagieren.

Corona-Krise: Der Bund darf die Kommunen nicht im Stich lassen

Doch die Kommunen sind der Teil der Politik und Daseinsvorsorge, der den Bürgern in ihrem Alltag am allernächsten steht. Nach den Lockerungsbeschlüssen von Bund und Ländern sollen sie jetzt auch noch die vorderste Front in der Corona-Bekämpfung übernehmen. Und just in dieser Phase, in der es künftig auch darum ginge, im Ernstfall die lokale Wirtschaft in den Lockdown zu schicken, treffen die finanziellen Folgen der Krise die Städte und Gemeinden mit der Wucht eines K.-o.-Schlags.

Der Bund darf die Kommunen nicht im Stich lassen, sondern muss für sie einen eigenen Rettungsschirm aufspannen. Als erstes sollten die Abschlagszahlungen von den Gewerbesteuern der Kommunen an den Bund ausgesetzt werden. Darüber werden Bund und Länder auch finanziell in Härtefällen mit Nothilfen einspringen müssen. Und ein späteres Konjunkturprogramm muss insbesondere Investionen in den Städten fördern.

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Die Diskussion ist geschlossen.

07.05.2020

Lieber Herr Pohl, der K.O. Schlag trifft vorher den "Bürger" der die Abgaben zahlen soll / muss. Es gäbe so viele Punkte bei denen sich die Kommunen Geld sparen könnten. Aber es ist der Über-Ehrgeiz und der Überheblichkeit einzelner Personen und deren Fussvolk geschuldet dass Sie genau diese Personen verteidigen. Warum ist es nicht möglich wenigstens 2 Monate überbrücken zu können. Fragen Sie dies doch bitte erst einmal die "Kommunen".