Gericht hebt Quarantäne-Pflicht für Rückkehrer aus dem Ausland auf
Bislang müssen sich Einreisende aus dem Ausland 14 Tage in Quarantäne begeben. Das Oberlandesgericht Niedersachsen hebt diese Regelung nun auf.
Einreisende aus dem Ausland müssen sich nicht mehr verpflichtend in Quarantäne begeben. Das geht aus einem Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Niedersachsen vom Montag, 11. Mai hervor. Paragraf 5 der Niedersächsischen Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus vom 8. Mai 2020 sei einstweilig außer Vollzug gesetzt worden, gab das Gericht am Dienstag in einer Pressemitteilung bekannt. Das Infektionsschutzgesetz sehe Quarantäne lediglich für bestimmte Personen wie Kranke oder Krankheitsverdächtige vor, so die Begründung.
Mit seinem Beschluss gab der 13. Senat des Oberverwaltungsgerichts dem Eilantrag des Besitzers einer Ferienhausimmobilie in Südschweden statt. Der Antragsteller hatte argumentiert, dass die Voraussetzungen, an die das Infektionsschutzgesetz die Möglichkeit der Anordnung einer Quarantäne anknüpfe, auch bei typisierter Betrachtungsweise nicht bei allen Rückkehrern aus dem Ausland vorlägen.
Gericht: Auslandsrückkehrer müssen nicht pauschal in Quarantäne
Der Justizbehörde zufolge fehlt die erforderliche Ermächtigungsgrundlage für den Erlass einer derartigen Vorschrift, die unterschiedslos für alle Herkunftsregionen gilt. Die weltweiten Fallzahlen seien in Relation zur Weltbevölkerung zu setzen und selbst bei Berücksichtigung einer hohen Dunkelziffer könne ein aus dem Ausland Einreisender nicht pauschal als Krankheits- oder Ansteckungsverdächtiger im Sinne des Infektionsschutzgesetzes angesehen werden. In der Begründung des Gerichts heißt es weiter, die Freiheit der unter Quarantäne Gestellten würde durch diese Maßnahme in erheblichem Maße beschränkt.
Bislang müssen sich abgesehen von Berufspendlern und anderen Personen, die über eine Ausnahmegenehmigung verfügen, ausnahmslos alle aus dem Ausland Einreisenden verpflichtend in eine vierzehntägige Quarantäne begeben. Die konkrete Anwendung der geltenden Quarantäne-Verordnungen obliegt dabei der Entscheidungsgewalt der einzelnen Bundesländer.
Das niedersächsische Gericht stellte in seiner Pressemitteilung als mögliche Alternative in den Raum, dass Auslandsrückkehrern eine Pflicht zur "unverzüglichen Meldung bei den jeweils zuständigen Infektionsschutzbehörden" auferlegt werden könnte. Die entsprechenden Behörden könnten dann, basierend auf durchgeführten Befragungen und/oder Tests, die erforderlichen Maßnahmen ergreifen. Im Einzelfall könnte dazu auch die Verhängung einer Quarantäne gehören. (ahell)
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