Reform: Wird die Krankenkasse jetzt günstiger?
Die neueste Reform der gesetzlichen Krankenversicherungen bringt einige Änderungen mit sich. Hier die wichtigsten Fragen und Atworten.
Das Kabinett hat eine Reform der gesetzlichen Krankenversicherung beschlossen und damit die Absprachen von Union und SPD in den Koalitionsverhandlungen umgesetzt. Angesichts eines Polsters von 30 Milliarden Euro sollen die Kassen über die Höhe ihres Beitragssatzes selber entscheiden. Wir beantworten die wichtigsten Fragen.
Was bedeutet die Reform für die Versicherten der gesetzlichen Krankenkasse?
Sie könnten zunächst einmal von den Beschlüssen profitieren, da der vom Gesetzgeber festgelegte einheitliche Beitragssatz ab 2015 um 0,9 Punkte von derzeit 15,5 Prozent auf 14,6 Prozent sinkt. Diese Entlastung kommt ausschließlich den abhängig Beschäftigten und den Rentnern zugute, ihr Beitrag sinkt von 8,2 auf 7,3 Prozent des Bruttoeinkommens und ist damit wieder genauso hoch wie der Beitrag der Arbeitgeber. Wirtschaftlich besonders erfolgreiche Kassen, die sich in den letzten Boomjahren ein besonders fettes Polster an Rücklagen angelegt haben, können ihren Beitrag sogar noch stärker reduzieren. Gesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) geht davon aus, dass etliche Kassen davon Gebrauch machen und die Versicherten damit noch stärker entlasten.
Einige Krankenkassen haben bereits in der Vergangenheit einen Teil ihrer Überschüsse an die Versicherten ausgeschüttet. Wird dies auch künftig möglich sein?
Nein. Mit der Abschaffung des pauschalen Zusatzbeitrags entfallen auch die Prämien, mit denen die profitablen Krankenkassen ihren Mitgliedern einen Teil der Beiträge erstatteten oder mit denen sie Neukunden anlockten. 2013 zahlen immerhin 25 Krankenkassen derartige Prämien aus, acht Millionen gesetzlich Versicherte profitierten davon.
Durch die Abschaffung des Zusatzbeitrags fehlen den Kassen elf Milliarden Euro, zudem hat Finanzminister Schäuble die staatlichen Zuschüsse in den Gesundheitsfonds für versicherungsfremde Leistungen um 8,5 Millionen Euro gekürzt. Welche Folgen hat dies?
Noch sitzen die Kassen auf Rücklagen von mehr als 30 Milliarden Euro. Sind diese aufgezehrt und kommt eine Kasse mit dem Geld nicht aus, kann sie einen einkommensabhängigen Zusatzbeitrag erheben, den ausschließlich die Versicherten zu bezahlen haben, da der Arbeitgeberanteil an der gesetzlichen Krankenversicherung bei 7,3 Prozent eingefroren bleibt.
Wie kann man sich als Versicherter gegen diese Beitragserhöhung wehren?
Jeder Versicherte hat im Falle einer Beitragserhöhung ein Sonderkündigungsrecht, um sich eine billigere Krankenkasse auszusuchen. Bei einem Wechsel muss er allerdings mindestens 18 Monate in der neuen Kasse bleiben.
Welche Folgen hat dies für die Krankenkassen?
Die Finanzreform erhöht erneut den Druck auf die Kassen, wirtschaftlicher zu arbeiten, und sorgt somit für mehr Wettbewerb. Um die Einführung eines Zusatzbeitrags zu verhindern, werden sie erst einmal ihre Ausgaben auf den Prüfstand stellen und alles unternehmen, um ihre Kosten zu senken. Dies könnte sich aber auch nachteilig für die Versicherten auswirken, wenn bei den Leistungen gekürzt wird. Die Stiftung Patientenschutz befürchtet, dass vor allem alte, chronisch kranke und pflegebedürftige Menschen das Nachsehen haben werden.
Lohnt sich ein Wechsel in eine private Krankenkasse?
Arbeitnehmer, deren Bruttogehalt über der Beitragsbemessungsgrenze von 4050 Euro pro Monat liegt, können in eine private Krankenkasse wechseln. Allerdings sind deren Beiträge in der Vergangenheit Jahr für Jahr kräftig gestiegen, im Durchschnitt zwischen 2001 und 2012 um 80 Prozent. Das Problem: Eine Rückkehr in die gesetzliche Krankenkasse ist kaum mehr möglich. Und im Gegensatz zu den gesetzlichen Kassen ist bei den Privaten eine Entwicklung so sicher wie das Amen in der Kirche: Je älter man wird, desto teurer wird es auch.
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