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  3. Internationale Kritik: Polen könnte von Konvention gegen Gewalt an Frauen abrücken

Internationale Kritik
27.07.2020

Polen könnte von Konvention gegen Gewalt an Frauen abrücken

Zahlreiche Frauen in Warschau protestieren gegen die Pläne der Regierung, sich aus der Istanbul-Konvention zurückzuziehen.
Foto: Czarek Sokolowski/AP/dpa

Kündigt Polen das Übereinkommen des Europarats gegen Gewalt gegen Frauen auf? Ein Vorstoß des Justizministers sorgt für Diskussionen - und für Kritik aus Berlin, Straßburg und Brüssel.

Angesichts eines möglichen Austritts Polens aus der Istanbul-Konvention zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen hat Bundesfrauenministerin Franziska Giffey die Bedeutung des Übereinkommens hervorgehoben.

Sie habe der polnischen Familienministerin Marlena Malag geschrieben und diese aufgefordert, weiterhin zu der Konvention zu stehen, teilte die SPD-Politikerin mit. Das Übereinkommen sei "das wichtigste völkerrechtliche Instrument, um Gewalt gegen Frauen zu bekämpfen und den Betroffenen Schutz und Unterstützung zu bieten".

Der polnische Justizminister Zbigniew Ziobro hatte zuvor angekündigt, dem zuständigen Familienministerium einen Vorschlag zum Austritt Polens aus dem Abkommen zu unterbreiten. Der Politiker der PiS-Splitterpartei Solidarisches Polen (SP) bekräftigte seinen Vorstoß. "Es ist höchste Zeit, dass wir einlösen, was wir versprochen haben", sagte Ziobro.

Der 49-Jährige berief sich auf das Wahlprogramm seiner national-konservativen Gruppierung und kritisierte, dass die Konvention eine "Gender-Ideologie" verbreite. Polen halte beim Schutz von Frauen vor Gewalt ohnedies hohe Standards ein, argumentierte er. Die Ankündigung scheint nicht mit der Mehrheitspartei Recht und Gerechtigkeit (PiS) abgestimmt zu sein.

Michal Dworczyk, der Leiter des Büros von Ministerpräsident Mateusz Morawiecki, stellte klar, dass das Kabinett in der Sache noch keine eindeutige, offizielle Entscheidung getroffen habe. Polen hatte die Istanbul-Konvention des Europarats 2012 unterzeichnet und 2015 - anders als Nachbarstaaten wie Tschechien und die Slowakei - auch ratifiziert.

Die Generalsekretärin des Europarats, Marija Pejčinović Burić, zeigte sich alarmiert. Ein Austritt Polens aus der Konvention wäre "ein großer Schritt zurück für den Schutz von Frauen vor Gewalt in Europa". Sollte es Missverständnisse über die Konvention geben, sei man bereit, diese in einem konstruktiven Dialog auszuräumen.

Die Parlamentarische Versammlung des Europarats, in der Abgeordnete aus allen Mitgliedsstaaten vertreten sind, appellierte an die polnische Delegation, sich in ihrem Heimatland für die Menschenrechte einzusetzen und eine Anhörung im Parlament zu fordern. Im Mittelpunkt der Istanbul-Konvention stünden der Schutz vor Gewalt, der Schutz der Opfer und die Verfolgung der Täter, betonte Rik Daems, Präsident der Parlamentarischen Versammlung. Er bedauere die falsche Darstellung und absichtliche Fehlinformation über die Ziele und den Zweck der Konvention in Polen, sagte Daems.

Auch die EU-Kommission hob den Stellenwert des Abkommens hervor. Gewalt gegen Frauen habe in der EU keinen Platz und müsse weiter bekämpft werden, sagte ein Sprecher der Brüsseler Behörde. Es handele sich um eine wichtige Konvention.

In Deutschland ist das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt am 1. Februar 2018 in Kraft getreten. Dem Europarat mit Sitz in Straßburg gehören 47 Mitgliedstaaten an.

© dpa-infocom, dpa:200727-99-944654/2 (dpa)

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