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Kommentar
21.06.2016

Das Asylrecht ist für die Verfolgten da

Das Asylrecht ist in Artikel 16 des Grundgesetzes festgelegt.
Foto: Jens Kalaene (dpa)

Die Zuwanderung von Arbeitskräften muss anders organisiert werden. Die Flüchtlingskrise geht weiter, aber die deutsche Politik hat noch immer kein Konzept.

Unser Asylrecht ist das liberalste der Welt. Es gewährt nicht nur Schutz vor politischer und religiöser Verfolgung, sondern garantiert auch die rechtsstaatliche Überprüfung von Verwaltungsakten. Dieses Grundrecht ist unantastbar. Wer Asyl begehrt und tatsächlich verfolgt wird, muss hier Zuflucht finden können.

Der Migrationsdruck auf Europa wird anhalten

Das Problem besteht darin, dass das Asylrecht zum Einfallstor für Armuts- und Wirtschaftsflüchtlinge geworden ist und die deutsche Politik nicht trennt zwischen wirklich Schutzbedürftigen und jenen Menschen, die hier ein besseres Auskommen für sich und ihre Familien suchen. Das Asylrecht ist nicht dazu da, um Einwanderung zu organisieren. Wenn das alternde Deutschland – und das ist so – die Zuwanderung von Arbeitskräften benötigt, dann muss es diesen Prozess je nach Bedarf steuern. Also benötigt Deutschland endlich ein Gesetz, das Wege zur legalen Einwanderung aufzeigt und dabei zugleich die Grenzen dessen im Auge behält, was das Land leisten kann.

Bundeskanzlerin Merkel will keine „Obergrenze“. Doch eine ungefähre Vorstellung davon, wie viele Asylbewerber, Kriegsflüchtlinge und Zuwanderer aus osteuropäischen EU-Staaten Jahr für Jahr aufgenommen und integriert werden können, sollte die Regierung schon haben. Wo diese Grenze liegt, das müssen Politik und Gesellschaft erst noch „aushandeln“ (Joachim Gauck). Aber eine offene Debatte darüber ist überfällig. Die Flüchtlingskrise, die 2015 mit einer unkontrollierten Massenzuwanderung begann, ist ja nicht gelöst. Der Migrationsdruck auf Europa wird anhalten, Deutschland das begehrteste Zielland bleiben. Nirgendwo sonst auf der Welt werden so viele Asylanträge gestellt.

Die Zuwanderungsfrage polarisiert das Land in ungewöhnlicher Schärfe

Die Schließung der „Balkanroute“ und das Abkommen mit der Türkei haben eine drastische Reduzierung des Zuzugs bewirkt. Die Behauptung, Flüchtlingsströme ließen sich grundsätzlich nicht aufhalten, ist also widerlegt. Aber Deutschlands „Rendezvous mit der Globalisierung“ (Schäuble) hat in Wahrheit erst begonnen. Es wird neue Schlepperrouten und einen Ansturm von Afrikanern geben. Die illegale Einwanderung von teils kriminellen Tschetschenen und Georgiern etwa über die deutsch-polnische Grenze geht weiter. Die Asylbürokratie sitzt auf hunderttausenden unbearbeiteter Anträge, die Abschiebung abgelehnter Bewerber verläuft nur schleppend. Aufnahme und Integration der vielen Zuwanderer erfordern eminent viel Geld, das anderswo fehlt. Die Zuwanderungsfrage polarisiert das Land in ungewöhnlicher Schärfe.

Die Bürger haben, wie Umfragen zeigen, ein feines Gespür für die vielen ungelösten Probleme – und wenig Vertrauen in die Fähigkeit der Politik, dieser Krise Herr zu werden. Umso wichtiger ist es, dass die Regierung endlich darlegt, wie das alles konkret zu schaffen ist und was es genau mit der „nachhaltigen Veränderung“ (Merkel) des Landes auf sich hat. Die Leute wollen wissen, wohin die Reise geht – jenseits des leidlich funktionierenden Krisenmanagements.

Die Einstufung Tunesiens, Marokkos und Algeriens als „sichere Herkunftsstaaten“ ist eine jener Maßnahmen, die den Behörden etwas Luft verschaffen und die Verfahren beschleunigen sollen. Nahezu alle Asylbewerber aus diesen Maghreb-Staaten kommen aus wirtschaftlicher Not und haben keinen Asylanspruch. Es liegt also nahe, nicht jeden Fall auf dem teuren und langwierigen Rechtsweg zu überprüfen und den Maghrebinern zu signalisieren, dass sich die Reise nach Deutschland nicht lohnt. Man muss schon – wie die mit einer Blockade im Bundesrat drohende grüne Partei – die Realitäten ausblenden, um darin einen Anschlag auf das Asylrecht zu sehen.

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