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Urteil zum digitalen Nachlass darf nur ein erster Schritt sein

Kommentar Von Margit Hufnagel
12.07.2018

Der Streit um die Freigabe des Facebook-Kontos eines toten Mädchens zeigt, wie schwierig die Übersetzung der analogen in die digitale Welt ist.

Fast 150 Minuten am Tag. Es ist ein gewaltiger Teil unseres Lebens, den wir inzwischen im Internet verbringen. Wir kaufen, wir sammeln, wir kommunizieren. Doch weil nach dem Leben stets auch der Tod kommt, wird inzwischen immer häufiger eine enorme Lücke sichtbar: Der digitale Nachlass ist weitgehend ungeregelt. Der Stapel Briefe in der obersten Nachttisch-Schublade, die WhatsApp-Nachrichten auf dem Handy, Verträge, Speicherkarten und persönlichste Erinnerungsstücke – wer erbt, darf alles lesen. Nur beim Facebook-Account erhob das Netzwerk bislang seine eigenen Regeln zum Gesetz.

Urteil könnte eine neue Richtung aufzeigen

Ein Gerichtsurteil könnte nun zumindest eine Richtung weisen: Die höchsten deutschen Richter haben jedenfalls entschieden, dass private Daten eines Mädchens nach dem Tod Teil des Erbes der Eltern werden. Ein überfälliges Urteil. Und doch nur ein Schritt auf einem langen Weg durchs „Neuland“. Viel zu lange hat ihn die Gesellschaft vor sich hergeschoben. Das mag haltbar gewesen sein in Zeiten, in denen Facebook ein virtueller Teenie-Treff war. Doch heute steigt die Zahl der sogenannten „Silver Surfer“, also der Internet-Nutzer mit grauem Haar, stark an. Der Fall, der vor dem Bundesgerichtshof verhandelt worden ist, geht damit weit über das dramatische Schicksal der klagenden Eltern hinaus.

Es war ein heikles Thema, mit dem sich die Karlsruher Richter beschäftigt haben. Schließlich sind Daten viel mehr als eine profane Sache. Sie gewähren nicht selten tiefste Einblicke in unsere Privatsphäre. So mancher speichert romantische Chat-Verläufe oder den Frust-Austausch mit der besten Freundin, Fotos, die nicht für fremde Augen bestimmt sind.

Dass es durchaus auch andere nachvollziehbare juristische Meinungen dazu gibt, zeigt, wie komplex die Übersetzung der analogen in die digitale Welt ist. Was wiegt schwerer? Die posthume Vertraulichkeit von geschlossenen digitalen Zirkeln wie Facebook einer ist? Die Bedürfnisse von Hinterbliebenen, in diesem Fall der Eltern eines 15-jährigen Mädchens? Die Geschäftsbedingungen eines mächtigen Internet-Giganten, der in seinem eigenen Kosmos eigene Regeln setzen darf?

Muss er vielleicht gar zum letzten Gralshüter seiner Mitglieder werden? Die Antwort ist: Es steht einem privaten Unternehmen schlicht nicht zu, sich zum Herrscher über die privaten Gedanken und zum allmächtigen Nachlassverwalter der Nutzer aufzuschwingen. Es sind die Eltern, die Verwandten, die Erben – jene Menschen eben, die dem Verstorbenen am nächsten stehen, bei denen diese Verantwortung in den richtigen Händen liegt.

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Wessen letzter Wille es ist, den digitalen Schatz mit ins Grab zu nehmen, dem wird von Experten dringend geraten, sich mit dem Thema zu Lebzeiten zu beschäftigen und zu regeln, was mit den eigenen Daten geschieht. Ein frommer Wunsch – nur leider meilenweit vorbei an der schnelllebigen Wirklichkeit. Passwörter, die man hinterlegen könnte, ändern sich. Dienstleister sind nicht immer vertrauenswürdig. Das Internet wird als flüchtig wahrgenommen, auch wenn die Daten für die Ewigkeit gespeichert werden. Kein Wunder, dass sich bislang nur eine verschwindend geringe Minderheit – eine Umfrage spricht von acht Prozent der Nutzer – überhaupt um das Erbe im Netz kümmert.

Es ist deshalb Aufgabe des Gesetzgebers, hier endlich einen verbindlichen Rahmen zu schaffen. Ein Standard eben, wie er bei materiellen Gütern längst für Rechtssicherheit sorgt. Im Koalitionsvertrag ist das Problem zwar niedergeschrieben, größere Motivation lässt die Politik allerdings bislang nicht erkennen. Ein Fehler.

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