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Paragraf 219a
28.01.2019

Künftig können Frauen sich leichter über Abtreibungen informieren

Aktivistinnen kämpfen für die Streichung des Paragrafen 219a. Der verbietet Werbung für Abtreibung.
Foto: Christian Ditsch (Symbol/Archiv)

Es ist eine sensible Frage für viele Frauen - und entwickelte sich zum Reizthema: Wie dürfen Ärzte über Abtreibungen informieren? Nun ist ein Kompromiss gefunden.

Schwangere sollen sich künftig leichter über Möglichkeiten für eine Abtreibung informieren können. Außerdem sollen junge Frauen die Verhütungspille zwei Jahre länger, bis zum 22. Geburtstag, von der Krankenkasse bezahlt bekommen. Das sieht ein Referentenentwurf vor, auf den sich die Bundesregierung nach langem Streit um das sogenannte Werbeverbot für Abtreibungen verständigt hat. Er liegt der Deutschen Presse-Agentur vor. Das Werbeverbot selbst bleibt demnach bestehen, der Paragraf 219a wird aber ergänzt. 

"Wir stellen sicher, dass betroffene Frauen in einer persönlichen Notsituation an die Informationen gelangen, die sie benötigen", sagte Justizministerin Katarina Barley (SPD) der dpa. Die neue Vorschrift sorge zudem für Rechtssicherheit für die Ärzte, betonte Familienministerin Franziska Giffey (SPD). "In Zukunft wird jede Ärztin und jeder Arzt in Deutschland über die Tatsache informieren dürfen, dass er oder sie Schwangerschaftsabbrüche durchführt", sagte sie der Deutschen Presse-Agentur. Jede Frau werde einfach Informationen finden, wo in ihrer Nähe mit welchen Methoden ein Schwangerschaftsabbruch durchgeführt werden könne.

Pille wird künftig bis zum 22. Geburtstag bezahlt

Vorgesehen ist außerdem eine Neuregelung zur Kostenübernahme bei Verhütungspillen. Dass die Krankenkassen die Kosten künftig länger übernehmen sollen, helfe jungen Frauen, ungewollte Schwangerschaften zu vermeiden, sagte Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) der dpa. "Ich halte das im Rahmen des gefundenen Kompromisses für eine gute Ergänzung." Die Anhebung der Altersgrenze von 20 auf 22 Jahre kostet die gesetzlichen Krankenkassen laut Entwurf jährlich rund 40 Millionen Euro mehr. 

Die große Koalition hatte monatelang heftig über Paragraf 219a des Strafgesetzbuches gestritten. Dieser verbietet "Werbung" für Schwangerschaftsabbrüche. Demnach macht sich strafbar, wer "seines Vermögensvorteils wegen" öffentlich Abtreibungen anbietet. Die SPD hatte - wie Grüne, Linke und FDP - eine Abschaffung des Verbots gefordert, die Unionsseite wollte das nicht. 

Im Dezember handelten die fünf zuständigen Minister einen Kompromissvorschlag aus, der aber längst nicht alle Kritiker, auch innerhalb der SPD, zufriedenstellte. Auf diesen Kompromiss baut der Gesetzentwurf nun auf.

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Ärzte und Klinken dürfen öffentlich über Schwangerschaftsabbrüche informieren

Konkret soll in Paragraf 219a eine neuer Absatz eingefügt und damit eine zusätzliche Ausnahme festgelegt werden. Ärzte und Klinken dürfen demnach öffentlich - zum Beispiel auf der eigenen Internetseite - darüber informieren, dass sie Schwangerschaftsabbrüche vornehmen. Sie sollen zugleich auf weitere Informationen neutraler Stellen dazu hinweisen dürfen, etwa durch Links auf ihrem Internetauftritt.

Die Bundesärztekammer soll außerdem eine zentrale Liste mit Ärzten, Krankenhäusern und anderen Einrichtungen führen, die Abbrüche vornehmen - mit Angaben zu angewandten Methoden. Die Liste soll monatlich aktualisiert und von der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung im Internet veröffentlicht werden.

Der Referentenentwurf wird nun innerhalb der Bundesregierung weiter abgestimmt und mit Ländern und Verbänden beraten. Am 6. Februar soll das Kabinett den Gesetzentwurf verabschieden.

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