Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Politik
  3. Lärm und Gefahr: Regierung fordert Verzicht auf umstrittene Laubbläser

Lärm und Gefahr
14.11.2019

Regierung fordert Verzicht auf umstrittene Laubbläser

Laubbläser gehören für viele Menschen zum Ärgernis im Herbst: Nun geraten ihre negativen Folgen für den Artenschutz in den Blick der Politik.

Exklusiv Sie sind laut, töten wertvolle Insekten und wirbeln Keime auf: Jetzt fordert sogar die Bundesregierung den Verzicht auf Laubbläser. Sollte man sie verbieten?

Nicht nur die Menschen beginnt es im Herbst zu frösteln. Auch die Bäume stellen sich auf unangenehme kühle dunkle Tage ein – und lassen die Blätter fallen. Was Biologen nüchtern als eine Art Selbstreinigungsprozess des Baumes beschreiben würden, erfreut den Romantiker mit Herbstgefühlen.

Aber für viele Kommunen ist es vor allem ein Anlass, in Parks, an Straßen und Wegesrändern Trupps mit lärmenden Geräten in Marsch zu setzen. Laubbläser nerven nicht nur durch ihren Lärm – mit 90 bis 120 Dezibel sind sie laut dem Bundesumweltamt so laut wie eine Kettensäge oder ein Presslufthammer.

Nach beunruhigenden Schlagzeilen über dramatisches Insektensterben und Vogelschwund geraten die umstrittenen Geräte nun auch aus Naturschutzgründen in die Kritik: Selbst die Bundesregierung warnt jetzt vor dem Einsatz der knatternden Maschinen, die meist mit Benzin angetrieben werden, da leisere Akkugeräte oft zu schwach für feuchtes Laub sind.

Regierung warnt vor Insektensterben und Auswirkungen auf Vögel

In einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Grünen äußert sich die Bundesregierung kritisch über den Einsatz von Laubbläsern – insbesondere auf Wiesen, Grünstreifen und anderen unversiegelten Flächen: „In der Streuschicht am Boden leben zahlreiche Kleintiere, wie Würmer, Insekten, Spinnen oder auch Kleinsäuger, die durch das Entfernen des Laubes den Lebensraum und die Nahrungsgrundlage verlieren können“, antwortet das Umweltministerium auf die Anfrage der Grünen-Abgeordneten Steffi Lemke. „Bei der Verwendung eines Laubsaugers kann auch von tödlichen Auswirkungen auf die im Laub befindlichen Insekten ausgegangen werden.“ Dies könne alles auch „Auswirkungen auf Vögel haben, die in der Laubschicht nach Kleinsttieren als Nahrung suchen“.

Laubbläser „im privaten Bereich gar nicht anwenden“

Entsprechend der Erkenntnisse verschiedener Behörden empfiehlt die Bundesregierung deshalb, „diese Geräte im privaten Bereich gar nicht und im öffentlichen Bereich nur zu verwenden, wenn der Einsatz unverzichtbar ist“, heißt es in dem Schreiben. „Neben dem direkten negativen Einfluss auf die (Boden-)Biodiversität sind auch die Lärmemissionen zu beachten.“

Einen weiteren Gesundheitsaspekt führt die Bundesregierung gegen Laubbläser an: „Neben Bodenbakterien können auch im Hundekot enthaltene Krankheitserreger aufgewirbelt werden“, warnt das Ministerium. „Dies kann für Personen in der Umgebung, aber besonders für die mit den Geräten Arbeitenden zu Gesundheitsgefährdungen führen.“ Dies belegten amtliche Luftkeim-Messungen.

Bund Naturschutz spricht von gravierenden Schäden

Der Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) fordert nun nicht nur Privatleute, sondern auch die Kommunen zum Verzicht auf den Einsatz auf: „Laubbläser sind nicht nur ohrenbetäubend laut und verschmutzen die Luft durch ihre Verbrennungsmotoren, sie schaden auch der Bodenbiologie gravierend“, sagt die Artenschutzexpertin des BUND, Silvia Bender. „Denn neben Blättern werden auch Insekten und Spinnen aufgesaugt und gehäckselt sowie Pflanzensamen zerstört.“ Ohnehin seien die Geräte überflüssig: „Wir empfehlen daher Grundstücksbesitzern und auch Kommunen dringend, auf Laubbläser und Laubsauger zu verzichten und stattdessen wieder zu Rechen und Harke zu greifen.“

Grüne fordern mehr Forschung

Ein Verbot ist für die Bundesregierung angesichts der dünnen Forschungslage aber kein Thema: „Aktuell sind keine gesetzlichen Regelungen geplant“, heißt es in der Antwort. Hier sieht die Grünen-Naturschutzexpertin Lemke Nachholbedarf: „Über den Reichtum der Tiere und Pflanzen besonders im Boden wissen wir noch viel zu wenig“, sagt die Bundestagsabgeordnete. „Es braucht hier noch deutlich mehr Forschung, um zu klären, was ein gesunder Boden braucht.“

Wir wollen wissen, was Sie denken: Die Augsburger Allgemeine arbeitet daher mit dem Meinungsforschungsinstitut Civey zusammen. Was es mit den repräsentativen Umfragen auf sich hat und warum Sie sich registrieren sollten, lesen Sie hier.

Wir benötigen Ihre Einwilligung, um die Umfrage von Civey anzuzeigen

Hier kann mit Ihrer Einwilligung ein externer Inhalt angezeigt werden, der den redaktionellen Text ergänzt. Indem Sie den Inhalt über „Akzeptieren und anzeigen“ aktivieren, kann die Civey GmbH Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten. Die Einwilligung kann jederzeit von Ihnen über den Schieberegler wieder entzogen werden. Datenschutzerklärung

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.

19.11.2019

Wer zwischen Blasen und Saugen/Häckseln nicht unterscheiden kann,
sollte vielleicht auch keine kleinen Anfragen beantworten. Und Grüne, die Laubbläser verbieten, müssen sich über gefällte Bäume nicht wundern. Anscheinend ist sich der ökologisch bewegte Städter nicht bewusst, was es heißt, Laub von mehr als 3 Eichen zu beseitigen (womit der durchschnittliche Haushalt dann übrigens klimaneutral wäre). Und noch weniger denkt jemand darüber nach, dass ein Rechen einem Käfer deutlich mehr Schaden zufügt als ein Luftstoß. Dieses Zeitalter des Populismus aus allen politischen Richtungen nervt total. Kollektive Verblödung allenthalben - ein Verbot ist nie eine Problemlösung, nur eine Restriktion, die weitere nach sich zieht ... eine Lösung für die Kleinlebewesen wäre übrigens, Laub unter Büschen verpflichtend liegen zu lassen. Wenn ich mein Laub unter die Büsche blase, werde ich nicht selten von ein bis zwei Amseln begleitet, die sich freuen, dass ich für sie die Arbeit übernehme ... und das trotz der Dezibel. (Nachtrag: Der Pro weiß, dass zielgerichtete Laubbeseitigung mit wenig Luftdruck und möglichst trockenem Laub erfolgt)