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  3. Corona-Regeln in Deutschland für alle Bundesländer: Maßnahmen aktuell

Übersicht
25.11.2021

Diese Corona-Regeln gelten jetzt in Ihrem Bundesland

In einigen Bundesländern benötigen auch Geimpfte und Genesene einen zusätzlichen Corona-Test. Die Corona-Regeln im Überblick.
Foto: Matthias Balk, dpa (Archivbild)

Seit dem 24. November gibt es in mehreren Bundesländern in Deutschland neue, strengere Corona-Regeln. Was jetzt wo gilt: der Überblick.

Um die weiter steigenden Corona-Zahlen in den Griff zu bekommen, gilt das neue geänderte Infektionsschutzgesetz mit strengeren Regeln. Bundesweit gilt nun 3G am Arbeitsplatz. Im Betrieb müssen Beschäftigte geimpft, getestet oder genesen sein. Schnelltests müssen dabei tagesaktuell sein, PCR-Tests nicht älter als 48 Stunden alt. Auch Fahrgästen von Bussen und Bahnen schreibt das neue Infektionsschutzgesetz 3G vor. Mehrere Bundesländer haben zudem strengere Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung eingeführt. Aber was gilt wo?

Corona-Regeln in Baden-Württemberg

Hier gelten seit dem 24. November strengere Corona-Regeln. Ab einer Hospitalisierungsinzidenz von 6 herrscht die zweite Alarmstufe. Dabei müssen auch Geimpfte und Genesene bei Festen, Konzerten und Stadionbesuchen zusätzlich einen negativen Corona-Test vorweisen. In Stadt- und Landkreisen mit einer Sieben-Tage-Inzidenz von mehr als 500 gelten zudem Ausgangsbeschränkungen für Nichtgeimpfte und Nichtgenesene von 21 bis 5 Uhr.

Zuletzt lag die Hospitalisierungsinzidenz bei 5,8, also knapp unter dem neuen Schwellenwert. Die Zahl gibt an, wie viele Menschen pro 100.000 Einwohner innerhalb einer Woche mit einer Corona-Infektion in eine Klinik kommen. Laut der neuen Corona-Verordnung Nach der neuen Corona-Verordnung muss bei einer Belegung von 450 Intensivbetten die Alarmstufe zwei ausgelöst werden.

Corona-Regeln in Bayern

Hier gilt flächendeckend die 2G-Regel: Zu Friseuren, Hochschulen, Musik-, Fahr- und Volkshochschulen und Bibliotheken haben nur noch Geimpfte und Genesene Zugang. Mancherorts gilt sogar 2G plus: Etwa auf Kultur- und Sportveranstaltungen, Messen, Tagungen oder Freizeiteinrichtungen aller Art wie Schwimmbäder und Zoos. Hier müssen Geimpfte und Genesene einen zusätzlichen negativen Schnelltest vorweisen können.

Ungeimpfte müssen mit strikten Kontaktbeschränkungen rechnen: Nur noch maximal fünf Personen aus zwei Haushalten dürfen sich miteinander treffen. Kinder unter zwölf Jahren, Geimpfte und Genesene zählen nicht mit.

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Clubs und Bars müssen schließen, Restaurants haben bis 22 Uhr geöffnet. Alle Weihnachtsmärkte fallen aus. Bei Veranstaltungen in Kultur- und Sport gilt: maximal 25 Prozent Zuschauerauslastung.

In Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer Sieben-Tage-Inzidenz von mehr als 1000 gelten weitere Einschränkungen: Gastronomie, Hotels, Sport- und Kulturstätten müssen schließen, Veranstaltungen aller Art werden untersagt.

Für den Handel gelten folgende Beschränkungen: eine Person auf 10 Quadratmeter und in 1000er-Hotspots eine Person auf 20 Quadratmeter. Bayernweit offen bleiben Friseure, Schulen und Kitas.

Corona-Regeln in Berlin

In der Hauptstadt kommen ab Samstag strengere Coronaregeln. Die 2G-Regelung soll auf Bereiche wie den Einzelhandel, Hotels, Fahrschulen und die Sportausübung ausgeweitet werden. Ausgenommen sind Geschäfte mit Waren für den täglichen Bedarf, etwa Supermärkte und Drogerien.

Berlin führt zudem 2G plus im Kultur- und Freizeitbereich ein. Dort soll dann zusätzlich zur 2G-Regel eine Maskenpflicht herrschen. Wo das Tragen einer Maske nicht umsetzbar ist, zum Beispiel beim Sport, sind dann zusätzliche Abstände oder negative Tests notwendig.

Corona-Regeln in Brandenburg

Hier greifen ab diesen Mittwoch deutlich schärfere Corona-Maßnahmen. Die 2G-Regel gilt jetzt auch im Einzelhandel, Einkaufen wird also für Ungeimpfte schwieriger. Von den schärferen Regeln ausgenommen sind dabei jedoch Supermärkte und andere Läden des notwendigen Bedarfs wie etwa Drogerien, Apotheken oder Banken. In Gaststätten, Theatern, Kinos, Konzerthäusern und Freizeitbädern gilt die 2G-Regel bereits. Weihnachtsmärkte fallen aus.

Zudem gelten Kontaktbeschränkungen. Ungeimpfte dürfen sich nur noch mit Angehörigen des eigenen Haushalts und eines weiteren Haushalts oder mit insgesamt bis zu fünf Personen treffen.

Für Menschen ohne Corona-Impfung gilt ab Donnerstag eine Ausgangsbeschränkung von 22.00 Uhr bis 6.00 Uhr, wenn in einem Kreis oder einer kreisfreien Stadt die Sieben-Tage-Inzidenz an drei aufeinander folgenden Tagen über 750 liegt. Gleiches gilt, wenn in Brandenburg der Anteil der Intensivpatienten in Bezug auf die tatsächlich verfügbaren intensivmedizinischen Kapazitäten den Schwellenwert von mindestens zehn Prozent erreicht.

An Schulen wird die Anwesenheitspflicht aufgehoben. Eltern können entscheiden, ob das Kind am Unterricht im Schulhaus teilnimmt oder zu Hause betreut wird. Zusätzlich beginnen für die Brandenburger Schülerinnen und Schüler die Weihnachtsferien bereits am 17. Dezember, drei Tage früher als geplant.

Corona-Regeln in Bremen

Auch der Bremer Senat hat seine Corona-Verordnung geändert. Ab diesem Donnerstag wird in der Hansestadt die Warnstufe 2 gelten, nachdem der entsprechende Bürgerschaftsausschuss der Entscheidung zugestimmt hat. Teil der Verordnung ist die Senkung der Schwellenwerte für die Warnstufen.

Das bedeutet: In Innenräumen, bei Veranstaltungen, in Restaurants und Bars, in Fitness-Studios und Sporthallen sowie in Kultureinrichtungen herrscht die 2G-Regel. Dorthin dürfen nur noch Geimpfte und Genesene. Die Maskenpflicht fällt dagegen weg.

Für den Einzelhandel gibt es keine Zugangsbeschränkungen.

Video: dpa

Corona-Regeln in Hamburg

Hier will der Senat die bestehende 2G-Regel auf den Kulturbereich und Beherbergungsbetriebe ausweiten. Ab kommendem Montag werden nur noch Geimpfte und Genesene Theater, Kinos, Freizeiteinrichtungen und Hotels betreten.

Corona-Regeln in Hessen

Ab Donnerstag gilt hier sehr oft die 2G-Regelung: bei Veranstaltungen in Innenräumen, in Gaststätten, Hotels und bei körpernahen Dienstleistungen. Beim Besuch in Bars und Clubs ist 2G plus vorgeschrieben – Geimpfte oder Genesene brauchen zusätzlich einen negativen Test.

Corona-Regeln in Mecklenburg-Vorpommern

Von Donnerstag an wird in ganz Mecklenburg-Vorpommern die 2G-Regel gelten. Dort, wo die landeseigene Corona-Ampel auf Orange steht, gilt 2G- in der Gastronomie, in Fitnesscentern, Hotels, Schwimmbädern, Kinos und Theatern. Zutritt haben nur Geimpfte und Genesene mit einem zusätzlichen tagesaktuellen Negativtest. Auch in Fußballstadien soll für Zuschauer 2G plus gelten. Weihnachtsmärkte finden statt, dort gilt 2G. Tanzveranstaltungen in Clubs und Discos sind verboten.

Warnstufe Orange gilt, wenn die Sieben-Tage-Hospitalisierungsinzidenz in einer Region oder im ganzen Land drei Tage hintereinander über sechs liegt. Dies ist seit Anfang dieser Woche in einigen Landkreisen der Fall. Ist das Land auch an diesem Mittwoch noch in Stufe Orange, treten die Beschränkungen am Donnerstag flächendeckend in Kraft – auch in Regionen, die noch in der Warnstufe Gelb sind.

Corona-Regeln in Niedersachsen

Auch hier werden die Corona-Regeln deutlich ausgeweitet und intensiviert. Das Zusammentreffen vieler Menschen in Innenräumen wird nur noch geimpften und genesenen Menschen gestattet. Später in Warnstufe 2 soll auch hier eine 2G-plus-Regelung mit zusätzlichem Corona-Test hinzukommen. Dies gilt etwa in der Gastronomie, bei Veranstaltungen, Sport, oder beim Friseur. Maskenpflicht und Abstandsregeln werden ausgeweitet.

Das niedersächsische Warnstufenkonzept wird außerdem erneut verschärft. Die Warnstufen treten früher in Kraft: Warnstufe 1 gilt bereits ab einer Sieben-Tages-Hospitalisierungsinzidenz von drei. Vorher lag der Schwellenwert bei sechs. Warnstufe 2 gilt bei einer Hospitalisierungsinzidenz von sechs und Warnstufe 3 dann ab neun.

Corona-Regeln in NRW

In Nordrhein-Westfalen gelten ebenfalls strengere Einschränkungen. Im Freizeitbereich kommt es demnach flächendeckend zu Zugangsbeschränkungen für ungeimpfte oder nicht genesene Erwachsene. Es herrscht also die 2G-Regel. In Bereichen mit besonders hohem Infektionsrisiko – zum Beispiel bei Karnevalsfeiern – gilt 2G plus: auch Geimpfte und Genesene müssen zusätzlich einen aktuellen negativen Test vorlegen. Ausgenommen sind Minderjährige und Menschen ohne Impfempfehlung beziehungsweise diejenigen, die nicht geimpft werden können.

Corona-Regeln in Rheinland-Pfalz

Eine flächendeckende 2G-Regelung wird ab diesem Mittwoch ebenfalls in Rheinland-Pfalz eingeführt. Wer die Gastronomie, den Friseur oder Hotels besuchen möchte, muss geimpft oder genesen sein. Auch beim Freizeitsport, in Schwimmbädern, Saunen und Thermen gilt der 2G-Nachweis.

Die Maskenpflicht gilt grundsätzlich, wenn ein Abstand von 1,50 Metern nicht sicher eingehalten werden kann, sowohl bei Innen- als auch bei Außenveranstaltungen. In Fußgängerzonen herrscht generelle Maskenpflicht.

Corona-Regeln im Saarland

Seit vergangenem Samstag sind im Saarland nur noch Geimpfte oder Genesene für Innen-Gastronomie, Freizeit- und Kulturbetriebe sowie Hotels zugelassen. Diese 2G-Regel gilt auch für den Friseurbesuch oder beim Physiotherapeuten. 2G plus  greift den Besuch in Alten- und Pflegeheimen sowie von Discos und Clubs. Dann wird zusätzlich ein negatives Testergebnis benötigt.

Weihnachtsmärkte finden statt. Dort können Veranstalter entscheiden, ob die 3G-Regel - nur Geimpfte, Genesene oder Getestete mit Nachweis - oder nur Maskenpflicht gilt. Die Regeln richten sich nicht nach bestimmten Schwellenwerten und sind bis 3.12. befristet.

Corona-Regeln in Sachsen

Auch Sachsen schränkt weite Teile des öffentlichen Lebens ein. Alle Kultur- und Freizeiteinrichtungen, Bars, Clubs und Diskotheken müssen schließen. Bibliotheken sind davon ausgenommen. Weihnachtsmärkte finden nicht statt. Auch die Beherbergung von Touristen ist verboten. Im Bereich Gastronomie gilt 2G, also geimpft und genesen, sowie eine Sperrstunde ab 20 Uhr.

Auch Großveranstaltungen, Feste, Tourismusreisen und Messen werden untersagt. Tanz-, Musik- und Kunstschulen und Volkshochschulen haben geschlossen. Eine Ausnahme sind Angebote für Kinder und Jugendliche bis 16 Jahre. Die Einschränkungen sollen zunächst bis zum 12. Dezember gelten.

Schulen bleiben geöffnet, jedoch wird bis Weihnachten die Schulbesuchspflicht ausgesetzt. Kitas sowie Grund- und Förderschulen laufen bis einschließlich der Weihnachtsferien im eingeschränkte Regelbetrieb.

Ungeimpfte müssen mit weiteren Maßnahmen leben: Für sie gilt in Hotspot-Regionen mit einer Inzidenz über 1000 eine Ausgangssperre ab 22 Uhr.

Im Einzelhandel und beim Friseurbesuch gilt die 2G-Regel. Geschäfte der Grundversorgung werden nicht eingeschränkt, also Supermärkte, Drogerien oder Apotheken. Läden mit körpernahen Dienstleistungen bleiben geschlossen.

Corona-Regeln in Sachsen-Anhalt

Hier gilt ab sofort die 2G-Regel in Innenräumen. In Schulen greift darüber hinaus ab Montag eine tägliche Testpflicht. Die Präsenzpflicht wird aufgehoben. Zudem beginnen die Weihnachtsferien für die Schülerinnen und Schüler früher als geplant: Der letzte Schultag ist bereits der 17. Dezember.

Die 2G-Regel gilt laut Verordnung unter anderem bei Innenveranstaltungen ab 50 Personen, in der Innengastronomie, mit wenigen Ausnahmen im Sport- und Kulturbetrieb sowie in Freizeiteinrichtungen. Dort ist der Zugang nur für Geimpfte und Genesene möglich. Ausgenommen sind Minderjährige und Menschen, die sich aus gesundheitlichen Gründen nicht impfen lassen können.

Clubs bleiben offen, es gilt aber 2G plus: Geimpfte und Genesene müssen zusätzlich negative Tests nachweisen. In Sachsen-Anhalt finden die Weihnachtsmärkte statt – wer geimpft, genesen oder getestet ist, kann sie besuchen.

Video: dpa

Corona-Regeln in Schleswig-Holstein

Seit Montag gilt auch hier 2G: nur noch Geimpfte und Genesene haben Zutritt in Innenbereiche von Freizeiteinrichtungen und Gaststätten. Bei Veranstaltungen soll künftig 2G gelten. Ausnahmen: Bei beruflichen Veranstaltungen und für Jugendliche gilt 3G.

Corona-Regeln in Thüringen

Auch auf die Menschen in Thüringen erfahren weitreichende Einschränkungen des öffentlichen Lebens. Ab sofort gilt in vielen Bereichen des öffentlichen Lebens eine 2G-Regelung. Clubs und Bars müssen schließen. Auch Weihnachtsmärkte können nicht stattfinden. In der Gastronomie gilt eine Sperrstunde um 22 Uhr. Auch Schwimmbäder, Saunen und Thermen müssen schließen. Beim Schulsport gelten Ausnahmen.

Menschen, die weder geimpft noch von einer Corona-Erkrankung genesen sind, trifft zwischen 22 und 5 Uhr eine Ausgangssperre. Für Ungeimpfte gelten außerdem Kontaktbeschränkungen.

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