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  3. Corona-Pandemie: 3G am Arbeitsplatz: Darauf müssen sich Beschäftigte einstellen

Corona-Pandemie
22.11.2021

3G am Arbeitsplatz: Darauf müssen sich Beschäftigte einstellen

Nur wer geimpft, genesen oder einen tagesaktuellen Test vorweist, soll künftig zur Arbeit gehen können.
Foto: Andreas Arnold, dpa (Symbolbild)

Die Politik reagiert auf die steigenden Corona-Zahlen und führt bundesweit die 3G-Regel am Arbeitsplatz ein. Was sich für Beschäftigte in Bayern ändert.

Auf Ungeimpfte kommen ab Mittwoch, 24. November, verschärfte Regeln am Arbeitsplatz zu. Bundesweit tritt dort die 3G-Regel in Kraft. Das bedeutet: Nur wer geimpft oder genesen ist oder einen tagesaktuellen negativen Corona-Test vorweist, soll zur Arbeit gehen können. Das haben SPD, FDP und Grüne in ihrem neuen Infektionsschutzgesetz festgelegt, dem der Bundesrat am Freitag zustimmte.

In Bayern gilt die 3G-Regel am Arbeitsplatz bereits seit dem 9. November, als die Corona-Ampel auf die rote Stufe gesprungen ist. Ab Mittwoch gelten auch im Freistaat die bundesweit einheitlichen 3G-Regeln.

3G am Arbeitsplatz: Was ist geplant?

Ab Mittwoch müssen nach Angaben des Arbeitsministeriums Beschäftigte und Arbeitgeber beim Betreten des Arbeitsplatzes täglich nachweisen, dass sie geimpft, genesen oder aktuell negativ getestet sind. Das gelte auch für Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können. In Bereichen, in denen Arbeiten aus dem Homeoffice möglich ist, soll es angeboten werden. Da dort kein Kontakt zu Kolleginnen oder Kunden besteht, entfällt die 3G-Regel.

Wie kann ich meinen 3G-Status am Arbeitsplatz nachweisen?

Als Impfnachweis gelte der gelbe Impfpass oder das digitale Impfzertifikat. Den Genesenen-Status bestätigt das digitale Zertifikat. Als Testnachweis gelte ein negativer Selbsttest, der am Arbeitsplatz gemacht und dokumentiert wird, ein Schnelltest am Arbeitsplatz oder ein Antigen-Test vom Testzentrum oder vergleichbaren Stellen. Ein PCR-Testergebnis gelte für 48 Stunden als Nachweis.

Wer bezahlt die Corona-Tests?

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Seit April ist laut Arbeitsschutzverordnung vorgeschrieben, dass Arbeitgeber ihren Beschäftigten zweimal pro Woche kostenlos Tests anbieten. Betriebliche Testangebote können nach Angaben des Arbeitsministeriums als Nachweis genutzt werden, wenn sie von beauftragten Dritten durchgeführt und bescheinigt oder unter Aufsicht durchgeführt und dokumentiert werden. Darüber hinaus sind die Bürgertests wieder kostenlos.

Was sind mögliche Folgen bei Verstößen gegen die 3G-Regel?

Nach Angaben des Arbeitsministeriums müssen Beschäftigte, die die Vorlage eines 3G-Nachweises verweigern, mit kündigungsrechtlichen Konsequenzen rechnen. Wenn die Person nicht arbeiten kann, da sie keinen 3G-Nachweis hat, bestehe in der Regel auch kein Vergütungsanspruch.

Peter Meyer, Fachanwalt für Arbeitsrecht, hält es laut dpa für vorstellbar, dass diejenigen, die sich Tests verweigern, mit einer Abmahnung oder gar im Wiederholungsfall mit einer Kündigung rechnen müssen. Die Verweigerung könnte als Pflichtverstoß gewertet werden.

Was fordern Arbeitgeber?

Eine 3G-Regel am Arbeitsplatz ergebe nur mit einem Auskunftsrecht Sinn, betonte der Hauptgeschäftsführer der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände, Steffen Kampeter. Und: Komme der Arbeitnehmer seiner Nachweispflicht nicht nach, werde er vielfach nicht mehr beschäftigt werden können. "Es gilt dann der Grundsatz: Ohne Leistung kein Lohn. Nur so lässt sich der innerbetriebliche Gesundheitsschutz effektiv gewährleisten."

Was sagen Gewerkschaften zu 3G am Arbeitsplatz?

Der DGB-Vorsitzende Reiner Hoffmann sagte, aufgrund der derzeit "eskalierenden Infektionslage" sei wirksamer Schutz vor Infektionen am Arbeitsplatz wichtiger denn je: "Zusätzlich zu den bestehenden Maßnahmen des Arbeitsschutzes können 3G-Zugangsregeln am Arbeitsplatz hierfür ein wirksames Mittel sein. Die Kosten für die Tests muss weiterhin der Arbeitgeber tragen und das Testen muss Teil der vergütungspflichtigen Arbeitszeit sein."

Beschäftigte am Arbeitsplatz müssten bestmöglich vor Infektionen geschützt seien. Zugleich aber dürfe nicht unverhältnismäßig in die Grundrechte der Beschäftigten eingegriffen werden. Der DGB lehne deshalb eine Auskunftspflicht von Beschäftigten über den eigenen Corona-Impfstatus ab, so Hoffmann. "Gleichwohl empfehlen wir den Beschäftigten, ihren Impfstatus freiwillig offenzulegen." (mit dpa)

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Die Diskussion ist geschlossen.

22.11.2021

Also bei den meisten Firmen zählt ab Donnerstag kein Schnelltest mehr!
Warum schreiben die Medien nur noch die halbe Wahrheit ?

Und es würde mich interessieren ob ein Politiker in Berlin noch alleine zum einkaufen geht.

22.11.2021

"Der DGB lehne deshalb eine Auskunftspflicht von Beschäftigten über den eigenen Corona-Impfstatus ab".
Wie bescheuert ist das denn? Jedem Kellner zeigt man den Impfnachwei, in der Arbeit aber nicht?