Private Firmen dürfen nicht mehr blitzen - sind Knöllchen nun ungültig?
Plus Einige Kommunen in der Region arbeiten in der Verkehrsüberwachung mit Privatfirmen zusammen. Das ist nicht erlaubt, entschied ein Gericht. Hat das Konsequenzen für Bayern?
Wer zu schnell gefahren ist und dabei geblitzt wurde, muss seine Strafe nicht in jedem Fall bezahlen. Wenn Städte und Gemeinden die Geschwindigkeitskontrollen auf ihren Straßen an ein privates Unternehmen übertragen haben, ist der Bußgeldbescheid möglicherweise ungültig. Ein entsprechendes Urteil des Oberlandesgerichtes (OLG) Frankfurt könnte auch für einige Kommunen und Städte in Bayern Folgen haben.
Gericht in Frankfurt entscheidet: Verkehrskontrollen müssen dem Staat vorbehalten bleiben
Im aktuellen Fall hatte eine private GmbH die Geschwindigkeitskontrollen in der hessischen Gemeinde Freigericht durchgeführt. Leiharbeiter des Unternehmens unterstützten die Gemeinde bei den Messungen und der Datenverarbeitung. Dagegen hatte ein geblitzter Autofahrer geklagt und auch in der ersten Instanz schon Recht zugesprochen bekommen. Das Amtsgericht Gelnhausen entschied, dass die Verkehrsüberwachung dem Staat vorbehalten sein müsse. Nach Einschätzung des Hessischen Städte- und Gemeindebundes wissen viele Kommunen mittlerweile jedoch, dass sie Geschwindigkeitsmessungen nicht extern vergeben dürfen. „Es ist allgemein bekannt, dass die Auswertung ein hoheitlicher Akt ist“, sagt Direktor Karl-Christian Schelzke.
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Die Diskussion ist geschlossen.
Sowohl bei den Kommunen wie auch bei der Polizei ist das nach meiner Meinung ein Personalproblem.
Bei dem Verhalten vieler Autofahrer muss viel mehr überwacht werden.
Das ist wieder typisch, die notorischen Schnellfahrer sollen weniger überwacht werden.
Die Kommunen können das in der notwendigen Häufigkeit selbst nicht erledigen !
Freie Fahrt für unbelehrbare Fahrer.
Wieso können das die Kommunen nicht erledigen?
Jeder Blitzer ist ein milionengeschäft - und gerade die Privatfirmen werden nicht da eingesetzt, wo kein Geld fließt.
Die Exekutive gehört nicht in die Hand der Firmen, weshalb ich dieses Urteil ganz klar begrüße.
Ansonsten können wir ja in Zukunft Gefängnisse auch an private Firmen auslagern, genauso wie den Streifendienst oder andere behördliche, hoheitliche Aufgaben