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Streit: Ehrensold für Christian Wulff - aber unter Bedingungen
Streit
23.02.2012
Ehrensold für Christian Wulff - aber unter Bedingungen
Ehrensold für Christian Wulff? Im Streit um diese Frage haben CDU-Spitzenpolitiker jetzt Position bezogen. Demnach soll der Bezug an Bedingungen geknüpft werden.
Nach dem "Gesetz über die Ruhebezüge des Bundespräsidenten" von 1953 erhält ein Staatsoberhaupt mit Ablauf der Amtszeit bis zum Lebensende einen Ehrensold in Höhe der vollen Amtsbezüge. Das sind derzeit 199 000 Euro pro Jahr. Dies gilt grundsätzlich auch bei einem vorzeitigen Ausscheiden "aus politischen oder gesundheitlichen Gründen". Von persönlichen Gründen ist allerdings nicht die Rede.
Wulff war vergangene Woche vom Amt des Bundespräsidenten zurückgetreten. Nun wird darüber diskutiert, ob der 52-Jährige den Ehrensold bekommen soll.
Der CSU-Haushaltspolitiker Herbert Frankenhauser schlug vor, die Auszahlung an Bedingungen zu knüpfen. So könnte der Ehrensold künftig erst ab einem bestimmten Alter oder gestaffelt gezahlt werden. "Wir müssen das unaufgeregt, objektiv und auf eine dem Amt angemessene Weise prüfen", sagte der stellvertretende Vorsitzende des Bundestags-Haushaltsausschusses der "Financial Times Deutschland".
Auch der haushaltspolitische Sprecher der Unionsfraktion, Norbert Barthle (CDU), erklärte, die Frage des Ob und Wie eines Ehrensoldes sei Sache des Präsidialamtes - gemäß den Vorschriften des Gesetzes über die Ruhebezüge des Bundespräsidenten. Er habe "volles Vertrauen in die handelnden Beamten", betonte Barthle.
CDU-Politiker klar für Ehrensold für Wulff
Spitzenpolitiker der CDU hatten sich klar für die Zahlung des Ehrensoldes an Wulff ausgesprochen. Auch SPD-Generalsekretärin Andrea Nahles meinte: "Soll er von mir aus bekommen." Einzelne Haushälter sind dagegen der Auffassung, dass man Wulff den Ehrensold entziehen muss, wenn das Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft zu einem Strafbefehl führt. dpa
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