"Es gibt noch nicht genug Kinderbetreuungsplätze"
Ursula von der Leyen (CDU) sieht bei der Kinderbetreuung weiteren Ausbaubedarf. Vor allem für Kinder unter drei Jahren gebe es noch nicht genügend Angebote, so die Bundesfamilienministerin.
Berlin (dpa) - Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen (CDU) sieht bei der Kinderbetreuung weiteren Ausbaubedarf. Vor allem für Kinder unter drei Jahren gebe es noch nicht genügend Angebote, sagte die Ministerin am Mittwoch bei der Vorstellung eines Berichts zum Tagesbetreuungsausbaugesetz, der zuvor vom Kabinett beschlossen wurde. Danach wurden im März 2008 rund 364 000 Kinder unter drei Jahren in Tageseinrichtungen betreut, ein Anstieg um 43 000 im Vergleich zum Vorjahr.
Damit hatten bundesweit 17,8 Prozent aller Kinder unter drei Jahren einen Platz in einer Kindertagesstätte oder bei einer Tagesmutter. Im Westen lag die Quote bei 12,2 Prozent, im Osten dagegen bei 42,2 Prozent. "Stark zugelegt haben die Flächenländer", sagte von der Leyen. So lägen Schleswig-Holstein und Rheinland-Pfalz mit einem Anstieg um drei Prozent an der Spitze.
Bessere Ausbildung für Tagesmütter
Ziel der Bundesregierung ist es, bis 2013 eine Betreuungsquote von 35 Prozent zu erreichen. Gleichzeitig soll die Qualifikation der Tagespflegekräfte verbessert werden. "Die Ausbildung der Tagesmütter ist die Archillesferse", sagte von der Leyen. Diese sei in den Bundesländern bisher sehr unterschiedlich geregelt. "Wir brauchen bundesweit eine verlässliche Qualität." In Zukunft sollen alle Tagespflegekräfte eine 160-stündige Ausbildung durchlaufen. Zudem soll gemeinsam mit den Bundesländern und der Bundesagentur für Arbeit (BA) ein Gütesiegel für Ausbildungseinrichtungen eingeführt werden.
Ein weiterer Beschluss des Kabinetts: Kinder und Jugendliche sollen zum Schutz ihrer Gesundheit künftig keine Solarien mehr besuchen dürfen. Das Kabinett brachte einen entsprechenden Gesetzentwurf auf den Weg, der ursprünglich Bestandteil des im Februar in der Koalition gescheiterten Umweltgesetzbuches war.
Das ursprünglich geplante, umfassende Umweltgesetzbuch hatte Anfang Februar zu einem heftigen Streit in der Großen Koalition geführt. Mit ihm sollten vor allem Genehmigungsverfahren vereinheitlicht werden, es scheiterte aber am Widerstand Bayerns. Das Kabinett hat die von Union und SPD im Koalitionsausschuss vereinbarten neuen Umweltgesetze gebilligt. Sie novellieren das Wasser- und Naturschutzrecht sowie das Strahlenschutzrecht. Außerdem gibt es ein Rechtsbereinigungsgesetz.
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