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Urteil
02.12.2008

BGH verschärft Strafen für Steuersünder

BGH verschärft Strafen für Steuersünder
Foto: DPA

Wer Millionen am Fiskus vorbeischleust, muss künftig in aller Regel hinter Gitter. In einem Grundsatzurteil hat der Bundesgerichtshof (BGH) die Strafen für Steuerhinterzieher deutlich verschärft.

Bereits bei Beträgen von mehr als 100.000 Euro müssen laut BGH in der Regel Freiheitsstrafen verhängt werden. Dann sind aber - je nach Einzelfall - noch Bewährungsstrafen möglich, entschied das Gericht in Karlsruhe.

Mit seinem Urteil stellte der 1. BGH-Strafsenat erstmals Leitlinien auf, die sich an der Höhe der hinterzogenen Steuern orientieren. Bis 50.000 Euro sind danach im Normalfall Geldstrafen angezeigt, bis 100.000 Euro kommt es auf den Einzelfall an.

"Bei sechsstelligen Hinterziehungsbeträgen ist eine Freiheitsstrafe unerlässlich", sagte der Senatsvorsitzende Armin Nack bei der Urteilsverkündung. Nur bei "gewichtigen Milderungsgründen" könne davon abgesehen werden (Az: 1 StR 416/08 vom 2. Dezember 2008).

Bei Millionenbeträgen ist laut BGH zudem normalerweise eine öffentliche Hauptverhandlung zwingend. Eine Beendigung des Verfahrens per Strafbefehl sei "aus Rechtsgründen" nicht möglich.

Nack verwies auf das Medieninteresse an solchen Prozessen: "Gerade bei großen Steuerstrafverfahren hat die Öffentlichkeit ein großes Interesse zu kontrollieren, ob die Justiz ihren Aufgaben nachkommt."

Damit bestätigte der BGH ein Urteil des Landgerichts Landshut, das einen Bauunternehmer zu einem Jahr und elf Monaten ohne Bewährung verurteilt hatte. Der Mann hatte zwischen 2001 und 2005 Schwarzarbeiter beschäftigt und den Behörden dabei Steuern und Sozialbeiträge vorenthalten.

Zudem hatte er seinen Auftraggebern Scheinrechnungen ausgestellt, damit sich diese die Mehrwertsteuer erstatten lassen konnten. Der Gesamtschaden belief sich auf zwei Millionen Euro.

In der Verhandlung, in der es um drei Fälle von Steuerhinterziehung ging, sagte Nack am Dienstag, Prozesse wegen Steuerhinterziehung dauerten zu lang und endeten deshalb häufig mit einem Strafrabatt für die Angeklagten. In mehr als der Hälfte der beim BGH anhängigen Fälle sei wegen der überlangen Dauer des Verfahrens im Urteil ein Strafnachlass gewährt worden.

Einen der Angeklagten hatte das Landgericht Wuppertal zu drei Jahren und drei Monaten verurteilt, aber wegen der mehr als fünfjährigen Verfahrensdauer die Haft um acht Monate gekürzt. Eine solche "Kompensation" für "rechtsstaatswidrige" Verzögerungen war vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte angemahnt worden.

Der BGH stützte seine Entscheidung auf Paragraf 370 Abgabenordnung, wonach sechs Monate bis zehn Jahre Freiheitsstrafe fällig sind, wenn Steuern "in großem Ausmaß" verkürzt werden. Beim Betrug liegt diese Grenze bei 50.000 Euro - bei der Steuerhinterziehung soll laut BGH fortan Ähnliches gelten.

Jedenfalls ab 100.000 Euro soll demnach im Regelfall keine Geldstrafe mehr möglich sein. "Es gibt keinen Grund, Steuerhinterzieher gegenüber anderen Wirtschaftsstraftätern besserzustellen", sagte Nack.

Zugleich verschärfte der BGH die Strafdrohungen bei der Beschäftigung von Schwarzarbeitern. Der dadurch entstandene Schaden wird künftig nach dem Nettoprinzip berechnet.

Das bedeutet: Zum Lohn, der an die Schwarzarbeiter gezahlt wurde, werden die vorenthaltenen Sozialbeiträge hinzugezählt - was im Prozess rechnerisch zu einem höheren Schaden und damit zu härteren Strafen führt.

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