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Österreich
26.04.2019

Weniger Sozialhilfe für kinderreiche Familien

Koalition bringt Reform durch das Parlament. Besonders stark betroffen sind Zuwanderer

Österreichs Parlament hat gestern gegen die Stimmen der Oppositionsparteien ein neues Sozialhilfegesetz beschlossen. Es dient weniger der Ausgabensenkung, sondern soll hohe Zahlungen an Zuwanderer und kinderreiche Familien verringern. Dazu wird eine Obergrenze vorgegeben. In eigenen Gesetzen können die Länder unterhalb dieses Deckels landesspezifische Regeln bei Wohnkosten und einen Bonus für Alleinerziehende beschließen.

Die Richtwerte für die Sozialhilfe liegen aktuell bei höchstens 885 Euro pro Erwachsenem. Paare bekommen höchstens 1239 Euro. Für das erste Kind werden 216 Euro gezahlt, für das zweite 130 Euro und für jedes weitere 43 Euro. Ausländern, die kein oder wenig Deutsch sprechen, werden monatlich 300 Euro als Sachleistung abgezogen, bis sie einen Sprachkurs erfolgreich absolviert haben. Sie erhalten solange nur 585 Euro.

Für Sozialministerin Beate Hartinger-Klein von der Freiheitlichen Partei (FPÖ) ist dies „das erste Gesetz im Bereich des Armenwesens für ganz Österreich“ mit „Anreizen zur Erwerbsaufnahme“. Die Chefin der sozialdemokratischen SPÖ, Pamela Rendi-Wagner, spricht von einem Zeugnis „sozialer Kälte“. Das Gesetz sei kein „Sprungbrett in den Arbeitsmarkt, sondern ein Sprungbrett in die Armut“. Gerald Loacker von den liberalen Neos wirft der Regierung vor, den in Österreich lebenden Ausländern zu schaden. „Es geht nur darum, auf der Welle der Ressentiments gegen Ausländer Wahlerfolge einzufahren“ kritisiert er. Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) nahm wegen einer China-Reise nicht an der Sitzung teil. ÖVP-Fraktionschef August Wöginger bezeichnete die Reform als einen „Meilenstein der Sozialpolitik“.

Zuwanderer sind durch zwei Punkte des Gesetzes besonders betroffen: erstens durch stark sinkende Zuschläge ab dem dritten Kind. Zweitens durch Kürzungen für diejenigen, die wegen mangelnder Sprachkenntnisse keine Stelle finden. Von Kürzungen betroffen sind auch Bürger ohne Pflichtschulabschluss – also Frauen und Männer, die keinen Hauptschulabschluss nach der achten Klasse vorweisen können. Laut Hartinger-Klein soll es im Ermessen des Beamten liegen, ob im Einzelfall die Umwandlung der Sozialhilfe in eine Sachleistung die Chancen auf einen Schulabschluss verbessert oder verringert.

In Österreich bezogen 2017 knapp 240000 Menschen, darunter 35 Prozent Kinder, die bisherige Mindestsicherung. Ungefähr die Hälfte davon sind österreichische Staatsbürger. Zwei Drittel standen dem Arbeitsmarkt wegen Krankheit, Behinderung oder ihres Alters nicht zur Verfügung. Ein knappes Drittel der Bezieher von Mindestsicherung sind Asylberechtigte und subsidiär Schutzberechtigte.

Caritas und Hilfsorganisationen kritisieren die neue Regelung massiv. Ihre Befürchtung: Durch die abnehmenden Zuschläge ab dem dritten Kind werde die Kinderarmut zunehmen. Der Katholische Familienverband nennt die Novelle eine „Armutsfalle für Mehrkindfamilien“. Die Diakonie vergleicht die neue Regelung mit den deutschen Leistungen und stellt fest, dass Familien nach der Neuregelung weniger erhalten würden als deutsche Hartz-IV-Empfänger. Zwar seien die beiden Systeme nicht vergleichbar, es sei jedoch möglich, die Wohnkosten bei beiden zu berücksichtigen.

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