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Drogen
08.12.2023

Verbände fordern Stopp der Legalisierung von Cannabis

Cannabis soll im Betäubungsmittelgesetz von der Liste der verbotenen Substanzen gestrichen werden.
Foto: Hendrik Schmidt, dpa

"Dieses Land braucht keine Legalisierung": Mehrere Gesundheits- und Bildungsverbände betonen die Gefahren von Cannabis, insbesondere für Jugendliche, und fordern einen Stopp.

Mehrere Verbände aus dem Gesundheitswesen sowie von Polizei- und Lehrkräften fordern noch einen Stopp der geplanten Legalisierung von Cannabis.

"Bitte stimmen Sie dem vorliegenden Gesetzentwurf nicht zu", heißt es in einem öffentlich gemachten Schreiben an die Abgeordneten des Bundestags. Es gehe um eine Weichenstellung, die gravierende gesellschaftliche Auswirkungen insbesondere für die Entwicklungs- und Lebensperspektiven junger Menschen haben werde. Zunächst berichtete die "Welt" darüber.

Der von der Bundesärztekammer initiierte Appell ist unter anderem auch von weiteren Ärzte- und Wissenschaftsvereinigungen, dem Deutschen Lehrerverband und der Gewerkschaft der Polizei unterzeichnet worden.

Ärztepräsident Legalisierung führt zu mehr Konsum

Ärztepräsident Klaus Reinhardt sagte, die internationale Studienlage sei klar: "Die Legalisierung von Cannabis führt zu mehr Konsum und verharmlost die damit verbundenen Risiken. Cannabis kann abhängig machen und gravierende Entwicklungsschäden verursachen. Dieses Land braucht keine Cannabis-Legalisierung." Es brauche stattdessen eine Drogenpolitik, die entschieden auf mehr Präventions- und Hilfsangebote gerade für junge Menschen setze.

Die Ampel-Koalitionsfraktionen hatten sich kürzlich auf Details eines Gesetzentwurfes verständigt. Eigenanbau und Besitz bestimmter Mengen der Droge sollen demnach für Volljährige ab 1. April 2024 erlaubt sein. Zum 1. Juli sollen Clubs zum gemeinsamen Anbau möglich werden. Cannabis soll im Betäubungsmittelgesetz von der Liste der verbotenen Substanzen gestrichen werden. Vorgesehen sind verschiedene Regeln und Vorgaben für eine kontrollierte Freigabe. Nach SPD-Angaben soll das Gesetz "zeitnah im neuen Jahr" im Bundestag beschlossen werden.

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