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Familien
20.08.2023

Esken: Unterhaltsrechts-Reform nicht zulasten der Mütter

SPD-Chefin Saskia Esken sieht die Reformpläne im Einklang mit den familienpolitischen Zielen der Ampel.
Foto: Michael Kappeler, dpa

Die SPD-Chefin unterstützt die Reformpläne von Bundesjustizminister Buschmann - und äußert dennoch Bedenken. Der hauptbetreuende Elternteil dürfe nicht benachteiligt werden, so Esken.

Die SPD-Vorsitzende Saskia Esken hat vor möglichen negativen Auswirkungen der von Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) vorgeschlagenen Reform des Unterhaltsrechts gewarnt. Das Existenzminimum des Kindes müsse klar geschützt werden, "und die Reform darf auch nicht zulasten der zumeist in der Hauptsache erziehenden Mütter gehen", sagte Esken den Zeitungen der Funke Mediengruppe. "Es ist völlig klar, dass ihre finanziellen Aufwände für das Kind durch die geteilte Sorge nur geringfügig sinken."

Der Justizminister hatte zuvor angekündigt, "in den nächsten Tagen" Eckpunkte für eine Reform des Unterhaltsrechts vorzulegen, die mitbetreuende Elternteile entlasten soll. Dies werde insbesondere Trennungsfamilien betreffen, in denen zwar ein Elternteil die Hauptbetreuung leiste, der andere Elternteil sich aber auch zu 30 oder 40 Prozent einbringe. In solchen Fällen könnte der vom mitbetreuenden Elternteil zu zahlende Unterhalt künftig etwas niedriger sein.

Esken sieht die Reformpläne grundsätzlich im Einklang mit den familienpolitischen Zielen der Ampel. Dazu gehöre, dass Männer und Frauen in der Familienarbeit gleichermaßen Verantwortung übernehmen. Das gelte auch für getrenntlebende Eltern. Die partnerschaftliche Sorge diene den Kindern. "Wo sie gelingt, wollen wir dies deshalb im Unterhaltsrecht besser berücksichtigen", sagte die SPD-Chefin.

Auf Änderungen im Unterhaltsrecht hatten sich SPD, Grüne und FDP auch in ihrem Koalitionsvertrag verständigt. "Wir wollen im Unterhaltsrecht die Betreuungsanteile vor und nach der Scheidung besser berücksichtigen, ohne das Existenzminimum des Kindes zu gefährden", heißt es im Abschnitt zum Familienrecht.

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