Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Politik
  3. Heizungstausch: Keine Panik beim Heizungstausch: Das ist das neue Gebäudeenergiegesetz

Heizungstausch
12.05.2023

Keine Panik beim Heizungstausch: Das ist das neue Gebäudeenergiegesetz

Die Pläne der Ampelkoalition für die Heizungsumstellung auf erneuerbare Energien sorgen für viel Aufregung. Ab 2024 sollen keine neuen Erdgas- und Ölheizungen mehr eingebaut werden. An ihre Stelle träten Heizungen, die mindestens zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden.
Foto: Jan Woitas, dpa

Das geplante Gebäudeenergiegesetz verunsichert viele Wohnungseigentümer. Einige denken gar an einen Verkauf ihrer Immobilie. Experten raten: Ruhe bewahren.

Kaum eine andere angekündigte Rechtsnovelle hat bisher für so viel Aufregung gesorgt wie die geplante Änderung des Gebäudeenergiegesetzes GEG. Es soll in den nächsten Monaten durch den Bundestag gepeitscht werden und zum Jahreswechsel in Kraft treten. Die Eigentümerinnen und Eigentümer von Immobilien fragen sich allerdings jetzt schon, was da auf sie zukommt. Wie teuer wird die Heizwende? Ist ein Hausverkauf ratsam, um hohen Investitionskosten zu entgehen? Im Folgenden Antworten auf die drängendsten Fragen. Rechtssicher, und darauf sei ausdrücklich hingewiesen, ist das alles nicht, weil es eben noch kein Gesetz gibt. In der Tendenz zeigt sich aber: Grund zu unüberlegten Aktionen besteht nicht.

Muss die alte Heizung zum 1. Januar 2024 raus?

Nein! Es gibt keine neuen Austauschpflichten. Nur wenn die Heizung kaputtgeht und nicht mehr repariert werden kann (Heizungshavarie) oder im Neubau sollen Öl- und Gasheizungen künftig verboten sein. Beim Ersatz sind Übergangsfristen von drei Jahren vorgesehen, bei Gasetagenheizungen von bis zu dreizehn Jahren. Vorübergehend kann eine fossil betriebene Heizung eingebaut werden – auch eine gebrauchte –, wenn innerhalb von drei Jahren auf eine neue, klimafreundliche Heizung umgestellt wird. Zudem ist grundsätzlich eine Befreiung zur Umrüstung im Havariefall für Eigentümer geplant, die das 80. Lebensjahr vollendet haben.

Was muss eine neue Heizung können?

Für jede neu gebaute Heizung gilt ab Jahreswechsel, dass sie mindestens 65 Prozent erneuerbare Energien nutzen muss. Denkbare Technologien neben der Wärmepumpe: Fernwärme, Stromdirektheizung, Hybridheizung, Heizung auf der Basis von Solarthermie oder Heizungen, die auf Wasserstoff umrüstbar sind (H2-Ready). 

Lesen Sie dazu auch

Muss das ganze Haus umgebaut werden?

Die Antwort lautet: Jein. „Für Wärmepumpen im Neubau empfiehlt sich grundsätzlich der Einsatz einer Fußbodenheizung“, sagt der Zentralverband Sanitär Heizung Klima (ZVSHK). Bei einer Modernisierung sollte immer vorab geprüft werden, ob eine Wärmepumpe mit den vorhandenen Heizkörpern ausreichend Wärme erzeugt. „Wenn nicht, müssen einzelne Heizkörper vergrößert oder eine neue Flächenheizung nachträglich eingebaut werden“, erklären die Experten. Darüber hinaus macht das GEG Vorgaben für die Dämmung. Die Verbraucherzentrale hat dazu eine Übersicht

Sollte das Haus besser schnell verkauft werden?

Die Antwort darauf lautet: Nein. „Panisch an Hausverkäufe zu denken, ist der falsche Ratgeber“, sagt der ZVSHK. Wer den Verkauf eines Hauses mit alter Technik in Erwägung zieht, sollte daran denken, dass eine Immobilie mit neuer Technik viel bessere Preise erzielt. 

Was kosten die möglichen Umbauten?

Die Kosten, sagen die ZVSHK-Experten, lassen sich aus Handwerkssicht überhaupt nicht seriös beziffern. Nur so viel: „Bei unsanierten Häusern aus den 70er oder 80er Jahren ist eine Wärmepumpeninstallation schon eine Herausforderung.“ Entscheidend ist aber die Einzelfallbetrachtung. „Und das sollte auch der Rat an verunsicherte Hauseigentümer sein: Ruhe bewahren, mit Fachleuten reden“, sagte ZVSHK-Sprecher Frank Ebisch unserer Redaktion. Ratsam ist es, einen Sanierungsfahrplan aufstellen zu lassen. Er wird vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle gefördert. Der Zuschuss beträgt 80 Prozent des zuwendungsfähigen Beratungshonorars, maximal 1300 Euro bei Ein- und Zweifamilienhäusern und maximal 1700 Euro bei größeren Wohnhäusern.

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.

17.05.2023

Wobei eine Austauschpflicht alter Heizölkessel (Konstanttemperaturkessel) >30Jahre besteht...und dass schon aus den Zeiten der Union.

14.05.2023

Die Überschrift ist ein bewusst Irreführung. Niemand muss seine Heizung tauschen. Aber der Herr Lange hetzt ja gerne gegen alles was von den Grünen kommt.