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  3. Hilfsorganisationen: Italien erschwert Arbeit von Seenotrettern

Hilfsorganisationen
23.02.2023

Italien erschwert Arbeit von Seenotrettern

Die Arbeit von Seenotrettern in Italien wird mit einem neuen Dekret deutlich erschwert. (Symbolbild)
Foto: Petros Karadjias/AP, dpa

Hilfsorganisationen sind oft die letzte Rettung für Menschen, die übers Mittelmeer nach Europa gelangen wollen. Ein neues Dekret in Italien zwingt sie dazu, ihre Arbeit einzuschränken.

Der italienische Senat hat ein international umstrittenes Dekret zum Umgang mit Seenotrettern verabschiedet. Für den Text, der nach Einschätzung von Kritikern die Arbeit der Hilfsorganisationen erschwert, stimmten 84 Senatorinnen und Senatoren, bei 61 Gegenstimmen, wie der Senat mitteilte. Nachdem schon das Abgeordnetenhaus vorige Woche zugestimmt hatte, erlangt das Dekret der Regierung Giorgia Melonis damit Gesetzeskraft.

Zivile Seenotretter sind nach dem Dekret verpflichtet, nach einer Rettungsaktion unverzüglich einen zugewiesenen Hafen anzusteuern, ohne ihren Einsatz fortzusetzen und weitere Migranten und Flüchtlinge an Bord zu holen. Bis zum Erreichen des Hafens sind sie damit für weitere Rettungen sozusagen aus dem Verkehr gezogen. In den vergangenen Wochen hatten Hilfsorganisationen auch kritisiert, dass ihnen die italienischen Behörden Häfen zuwiesen, die weit vom Einsatzgebiet imm zentralen Mittelmeer entfernt lägen, etwa Ravenna an der nördlichen Adria. Die nächsten Häfen sind in Sizilien.

Hohe Bußgelder und mögliche Beschlagnahme

Bei Verstößen gegen die neuen Vorschriften drohen den Kapitänen Bußgelder zwischen 10.000 und 50.000 Euro. Im Wiederholungsfall könnten die Schiffe beschlagnahmt werden.

Mitte Februar hatten 65 Abgeordnete des Deutschen Bundestags das italienische Parlament gebeten, das Dekret nicht unverändert zum Gesetz zu machen. In einem von Julian Pahlke (Grüne) und Hakan Demir (SPD) initiierten Appell hieß es, dass dieses im Widerspruch zu internationalem Seerecht, internationalen menschenrechtlichen Vorgaben und europäischem Sekundärrecht stehe. Die Rettungskapazitäten im Mittelmeer würden damit erheblich reduziert.

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Die Diskussion ist geschlossen.

23.02.2023

Widerspruch zu internat. Seerecht ist wohl kaum auszumachen. Nach einer Rettungsaktion nimmt die Schiffsführung Kontakt zu den nächsten möglichen Anlaufhäfen auf und bekommt dann einen Hafen zugewiesen; der seefahrttechnisch machbar ist. Sinn der Seerettung ist nicht das Kreuzen vor Küsten aus denen mögliche Boote starten mit der Gefahr des Schiffbruchs, bis die Beladekapazität des Rettungsschiffes erreicht ist. Europ. Sekundärrecht und sonstige menschenrechtlichen Vorgaben, die aber keinen bindenden Gesetzescharakter haben sind dabei zweitrangig. IT will einfach, dass schon überlasteten Anlaufhäfen auf Sizilien nicht noch mehr mit Flüchtlingen überflutet werden- verständlich im Sinne pro IT Bevölkerung.