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Kommunalwahlen
02.04.2024

Kommunalwahlen 2024 in BW: So funktioniert die Briefwahl

Die Kommunalwahlen 2024 in Baden-Württemberg stehen an. Wer per Briefwahl seine Stimme abgeben möchte, muss ein paar Dinge beachten.
Foto: Robert Michael, dpa (Symbolbild)

Die Kommunalwahlen 2024 in Baden-Württemberg stehen an. Wer per Briefwahl seine Stimme abgeben möchte, muss ein paar Dinge beachten.

Am 9. Juni 2024 finden die Kommunalwahlen in Baden-Württemberg statt. Dabei werden neue Kommunalvertretungen im ganzen Land gewählt. Zeitgleich können Wahlberechtigte auch für die Europawahlen abstimmen.

Doch es sind nicht die einzigen Wahlen, die in diesem Jahr in Deutschland stattfinden. Denn in Thüringen, Sachsen und Brandenburg werden im Herbst neue Landtage gewählt.

Für die Menschen in Baden-Württemberg geht es hingegen bereits im Sommer zur Wahlurne. Doch was, wenn man an dem Tag gar nicht da oder krank ist? Alle Informationen zur Briefwahl finden Sie in diesem Artikel.

Kommunalwahlen in Baden-Württemberg 2024: Wie beantragt man die Briefwahl?

Einige Wochen vor der Wahl erhalten alle Wahlberechtigten eine sogenannte Wahlbenachrichtigung. Diese wird von den betreffenden Kommunen und Gemeinden an all diejenigen verschickt, die im Wählerverzeichnis eingetragen sind.

Sobald diese Wahlbenachrichtigung da ist, können Wahlberechtigte die Briefwahlunterlagen beim zuständigen Wahlamt beantragen. Das kann über den beigelegten Vordruck oder vielerorts auch online gemacht werden. Die Briefwahlunterlagen kommen dann wieder per Post. Mit einer schriftlichen Vollmacht kann man auch eine andere Person damit beauftragen, die Briefwahlunterlagen zu beantragen.

Das baden-württembergische Innenministerium weist darauf hin, dass die Briefwahlunterlagen möglichst früh beantragt werden sollten. Denn der Postversand – gerade ins Ausland – nimmt einige Zeit in Anspruch.

Kommunalwahlen in Baden-Württemberg 2024: Wie funktioniert die Briefwahl?

Den Briefwahlunterlagen liegt eine ausführliche Anleitung bei. Diese muss beachtet werden. Denn die Stimmzettel müssen korrekt ausgefüllt und in den jeweils richtigen Umschlag eingetütet werden. Außerdem muss eine Eidesstattliche Versicherung unterschrieben werden, so die Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg (lpb) in einem Infoflyer zur Kommunalwahl. Die Briefwahlunterlagen müssen dann am Wahltag spätestens um 18 Uhr bei der Gemeinde eingehen.