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Kommunalwahlen
22.03.2024

Kommunalwahlen in BW 2024: Wer darf wählen?

Wer darf bei den Kommunalwahlen in Baden-Württemberg eigentlich wählen?
Foto: Pia Bayer, picture alliance/dpa (Symbolbild)

Die Kommunalwahlen in Baden-Württemberg finden im Juni statt. Wer darf da eigentlich wählen?

In Deutschland stehen in diesem Jahr viele Wahlen an: Neben der Europawahl werden in Thüringen, Sachsen und Brandenburg auch neue Landtage gewählt. Und auch in Baden-Württemberg stehen 2024 die Kommunalwahlen an. Dabei werden neue Vertretungen in den Kommunen und Gemeinden gewählt. Für Personen in und um Stuttgart kommt dann auch noch die Wahl der Regionalversammlung hinzu.

Wer bei der Kommunalwahl 2024 in Baden-Württemberg am 9. Juni 2024 wählen darf und was beachtet werden muss, lesen Sie in diesem Artikel.

Kommunalwahlen in BW 2024: Wer ist wahlberechtigt?

Bei den Kommunalwahlen 2024 in Baden-Württemberg sind mehr Menschen wahlberechtigt, als beispielsweise bei den Landtags- oder Bundestagswahlen. Folgende Kriterien müssen die Personen laut der Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg (lpb) erfüllen, damit sie bei den Kommunalwahlen ihre Stimme abgeben dürfen:

  • Deutsche oder andere EU-Staatsbürgerschaft besitzen
  • Seit mindestens drei Monaten in der betreffenden Gemeinde wohnen und dort gemeldet sein
  • mindestens 16 Jahre alt sein

Auch Wohnungslose können bei den Kommunalwahlen 2024 wählen. Hierfür müssen sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der betreffenden Gemeinde, dem Landkreis oder dem Verband Region Stuttgart haben.

Kommunalwahlen in BW 2024: Wer ist stimmberechtigt?

Wer seine Stimme bei der Kommunalwahl abgibt, hat ein sogenanntes aktives Wahlrecht. Um das ausüben zu können, müssen die Personen allerdings im Wählerverzeichnis eingetragen sein. Im Normalfall passiert dies automatisch mit der Anmeldung des Wohnsitzes, wenn die Person wahlberechtigt ist. Die lpb weist darauf hin, dass Personen, die erst kürzlich eingebürgert wurden oder eine andere EU-Staatsbürgerschaft besitzen, bei der Gemeinde aktiv selbst einen Antrag auf Eintragung ins Wählerverzeichnis stellen sollen.

Die Wahlbenachrichtigung soll bei den Wahlberechtigten spätestens drei Wochen vor dem Wahltag im Briefkasten liegen. Wer zu diesem Zeitpunkt keine Wahlunterlagen erhalten hat, sollte sich umgehend mit der Gemeinde in Verbindung setzen.