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Justiz
11.04.2024

Verfassungsschutz und AfD streiten um Volksbegriff

«Die Argumente liegen auf dem Tisch und wir müssen es bewerten», sagt der Vorsitzende Richter am OVG, Gerald Buck.
Foto: Guido Kirchner, dpa

Das Ringen zwischen der AfD und dem Verfassungsschutz zieht sich. Ein Urteil vor dem Oberverwaltungsgericht in Nordrhein-Westfalen ist nicht in Sicht.

Vor dem nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgericht haben Vertreter der AfD und der Anwalt des Verfassungsschutzes ihren Schlagabtausch fortgeführt. Der Verfassungsschutz wirft der Partei vor, sie unterscheide zwischen einem ethnisch definierten deutschen Volk sowie einem rechtlich definierten Staatsvolk und hatte sie als rechtsextremistischen Verdachtsfall eingestuft.

AfD-Bundesvorstand Peter Boehringer verwies auf die über Jahre verabschiedeten Programme der Partei. An diesen Inhalten müsse die Partei bei der Frage gemessen werden. Dagegen betonte der Anwalt des Verfassungsschutzes, Wolfgang Roth, dass Parteivertreter immer wieder bei ihren Äußerungen zwischen dem deutschen Staatsvolk und der ethnischen Identität unterscheiden würden. Das sei ausdrücklich eine Abwertung der anderen. "Das sind dann Bürger zweiter Klasse", so Roth. Das Grundgesetz aber unterscheide nicht zwischen Staatsvolk und Volk.

Verfassungsschutz wirft der AfD Islamfeindlichkeit vor

Thomas Jacob, Richter des 5. Senats, wies darauf hin, dass damit die offene Wunde klar definiert sei. Die Partei verweise auf das eigene Programm, während der Verfassungsschutz Aussagen von Parteivertretern zitiere. "Die Argumente liegen auf dem Tisch und wir müssen es bewerten", sagte Jacob. Der 5. Senat des OVG soll klären, ob das Urteil aus der Vorinstanz am Verwaltungsgericht Köln Bestand hat. Das Bundesamt mit Sitz in Köln hatte die Partei sowie die Jugendorganisation Junge Alternative (JA) als rechtsextremistischen Verdachtsfall eingestuft.

In einem weiteren Punkt ging es um die Sicht der AfD auf den Islam. Der Verfassungsschutz wirft der Partei pauschale Urteile, Islamfeindlichkeit und damit einen Verstoß gegen das Grundgesetz vor.

Roth zitierte hochrangige Parteivertreter mit Worten wie "Hab acht vor muslimischen Jungs und Männern" oder der Warnung "Flutung Europas mit Muslimen und Messermoslems". Roth beklagte die fehlende Differenzierung, wenn etwa der Islam von AfD-Vertretern "in Gänze" als terroristische Vereinigung bezeichnet werde. Muslime würden immer wieder pauschal verunglimpft. Der Anwalt des Verfassungsschutzes: "Dabei geht es nicht nur um Religionsfreiheit im Grundgesetz, sondern auch um die Menschenwürde."

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Das Gerichtsverfahren wird mindestens bis Juni dauern

Am Nachmittag stritten sich das Bundesamt und die Partei um die Frage, ob der Verfassungsschutz die Partei überwachen muss oder ob es ein Ermessen gibt. Die Partei geht bei ihrer Beobachtung von einem Ermessensmissbrauch aus, wie ihr Anwalt betonte. Roth widersprach und erklärte, dass der Verfassungsschutz die Pflicht habe, zu ermitteln.

Nach den zwei ersten Verhandlungstagen im März und der folgenden Unterbrechung drückte der 5. Senat des OVG am Donnerstag etwas mehr aufs Tempo. Der Vorsitzende Richter Gerald Buck unterbrach die Beteiligten mehrfach, wenn bereits bekannte Inhalte wiederholt wurden. Die von den AfD-Anwälten vorher angekündigten neuen 457 Beweisanträge waren noch kein Thema. Nach neun Stunden mündlicher Verhandlung waren Buck und seine Richterkollegen mit dem vorgegebenen Programm nicht fertig. Buck vertagte auf Freitag.

Bis Juni hat das OVG noch elf Termine angesetzt. Wann es ein Urteil geben könnte, ist derzeit nach Angaben einer Gerichtssprecherin nicht absehbar. (dpa)

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12.04.2024

SZ Volker Breidecker 25. April 2016, 18:50: "Angefangen bei der "Flüchtlingsflut", über politische und protomilitärische Kampfbegriffe wie "Umvolkung" und "Überrollung" hat in Deutschland binnen weniger als zwei Jahren eine zuvor undenkbare Verrohung der Sprache stattgefunden, und zwar nicht nur auf Straßen und Plätzen, sondern auch in den gehobenen Salons. Dies war der beklemmende Befund, mit dem Heinrich Detering, Präsident der Deutschen Akademie für Sprache und Dichtung, deren Frühjahrstagung an einem geschichtsträchtigen Ort eröffnete:"

Tobias Barth und Lorenz Hoffmann berichteten am 23.08.2017 auf Deutschlandfunk Kultur "Wie eine Sprache gepflegt wird....heute sind es der Verein für Deutsche Sprache oder der Deutschen Sprachrat, die sich um die Pflege unserer Sprache kümmern.."
Möglich, dass bald der Verfassungsschutz und Oberverwaltungsgerichte die bestimmende Kräfte werden könnten, wie die Vortragenden der Parteien zu reden haben, damit die Bürger draussen im Lande nicht in Angst und Schrecken versetzt werden, wenn die Politiker nicht mehr das Sagen dürfen was der Wähler wünscht. Und sich alle hilfesuchend an die Parteien wenden und fragen was zu tun ist. Die Politiker haben noch keine passende Reden gefunden, die im Einklang mit den Aufsichtsbehörden sind, damit die Bürger beruhigt zu Bette gehen können und von der heilen Welt träumen dürfen.
Gunther Kropp, Basel