Renten steigen in Deutschland zum 1. Juli
Die Renten in Deutschland steigen zum 1. Juli zum dritten Mal in Folge um mehr als vier Prozent. Das teilte das Bundessozialministerium nun mit.
Zum 1. Juli steigen in Deutschland die Renten um 4,57 Prozent. Das teilte das Bundessozialministerium am Dienstag in Berlin mit. Damit liegt die Rentenanpassung im dritten Jahr in Folge oberhalb von vier Prozent. Sie beruhe auf den jüngsten Daten des Statistischen Bundesamtes und der Deutschen Rentenversicherung. Erstmals steigen die Renten in den alten und neuen Ländern gleichermaßen. In den neuen Ländern hat der Rentenwert Ost aufgrund höherer Lohnsteigerung bereits vergangenes Jahr den Westwert erreicht. Im vergangenen Jahr stiegen die Renten um 4,39 Prozent im Westen und 5,86 Prozent im Osten.
Rentensteigerung liegt laut Bundesarbeitsminister Heil deutlich über Inflationsrate
Das sei eine "gute Nachricht" für die Rentnerinnen und Rentner, so Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD). "Der starke Arbeitsmarkt und gute Lohnabschlüsse machen das möglich", sagte Heil. Die Rentenanpassung liege deutlich über der Inflationsrate. 34 Jahre nach der Deutschen Einheit sei die einheitliche Anpassung in West und Ost ein Meilenstein für das Land. "Arbeit ist in Ost und West mit Blick auf die Rente gleichviel wert." Mit dem Rentenpaket stabilisiere die Regierung die gesetzliche Rente dauerhaft und gleichzeitig entlaste sie mit dem Generationenkapital die zukünftigen Beitragszahler.
Anpassung der Renten richtet sich nach Lohnentwicklung
Die Anpassung der gesetzlichen Renten richtet sich nach der landesweiten Lohnentwicklung. Nachdem die Inflation im Jahr 2022 hoch war, folgten die Löhne im vergangenen Jahr mit deutlichen Steigerungen. Die für die Rentenanpassung relevante Lohnsteigerung beträgt 4,72 Prozent. Auch die beitragspflichtige Entgeltentwicklung der Versicherten wird berücksichtigt. Diese ist für die Einnahmesituation der gesetzlichen Rentenversicherung entscheidend.
Die Bundesregierung entscheidet über die Rentenerhöhung. Sie legt eine entsprechende Verordnung über die Anpassung der Renten zum 1. Juli vor. Die Bundesländer müssen dann im Bundesrat noch zustimmen. Der Bundestag muss an der Änderung nicht beteiligt werden. (mit dpa)