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Strafrecht
16.01.2022

Heil: Mit Strafverfolgung Betriebsratsgründung erleichtern

Bundesminister für Arbeit und Soziales, Hubertus Heil (SPD) in seinem Ministerium in Berlin.
Foto: Britta Pedersen/dpa-Zentralbild/dpa

Die Störung oder Behinderung von Betriebsratsgründungen solle künftig von der Justiz auf Verdacht von Amts wegen auch ohne vorliegende Anzeige als Straftat verfolgt werden, sagt der Bundesarbeitsminister.

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil will mit einer Verschärfung des Strafrechts die Bildung von Betriebsräten auch gegen den Widerstand von Arbeitgebern erleichtern.

Die Störung oder Behinderung von Betriebsratsgründungen solle künftig von der Justiz auf Verdacht von Amts wegen auch ohne vorliegende Anzeige als Straftat verfolgt werden, sagte der SPD-Politiker der "Augsburger Allgemeinen" (Samstag).

Die Behinderung ist schon jetzt im Betriebsverfassungsgesetz verboten und wird mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr verfolgt. "In der Realität aber sehen wir immer wieder, dass Menschen drangsaliert werden, die Betriebsräte gründen wollen", sagte Heil. "Deshalb werde ich dafür sorgen, dass diejenigen, die die Gründung von Betriebsräten behindern, es demnächst mit dem Staatsanwalt zu tun bekommen."

Bislang ist die Behinderung von Betriebsratswahlen laut Paragraf 119 im Betriebsverfassungsgesetz ein sogenanntes Antragsdelikt und kann nur auf Antrag von Arbeitnehmervertretern, Gewerkschaften oder seitens des Unternehmens verfolgt werden. "Viele trauen sich aus Angst um den Job nicht, die Behinderung einer Betriebsratsgründung zur Anzeige zu bringen", sagte Heil. "Künftig wird es deshalb schon ausreichen, dass eine Strafverfolgungsbehörde Kenntnis von einem solchen Vorgang hat. Sie muss dann Ermittlungen aufnehmen. Das Gesetz werden wir entsprechend ändern."

© dpa-infocom, dpa:220116-99-728210/2 (dpa)

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