Waffenrecht in Deutschland: Was ist erlaubt, was nicht?
Seit der Amoktat in Hamburg ist die Debatte um eine Verschärfung des Waffengesetzes wieder aktuell. Wie sieht das deutsche Waffenrecht und wie eine mögliche Reform aus?
Sieben Menschen und sich selbst tötete ein mutmaßlicher Amokläufer vergangene Woche in Hamburg. Als Sportschütze war der Mann legal im Besitz einer Waffe. Auch nachdem die Waffenbehörde ihn aufgrund eines anonymen Hinweises auf eine psychische Erkrankung kontrollierte, behielt er die Waffenerlaubnis. Nicht erst seitdem, doch noch einmal verstärkt steht eine Verschärfung des Waffenrechts bundesweit in der Diskussion. Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) hat angekündigt, ihren geplanten Gesetzentwurf zur Verschärfung des deutschen Waffenregeln noch einmal zu überprüfen. Welche Waffenregeln gelten aktuell überhaupt in Deutschland? Und wie sehen die geplanten Änderungen am deutschen Waffenrecht aus? Ein Überblick.
Wie ist das Waffenrecht in Deutschland geregelt?
Das Waffenrecht ist in Deutschland im Waffengesetz (WaffG) und in der Allgemeinen Waffengesetz-Verordnung (AWaffV) festgelegt. Das Waffengesetz regelt, wer eine Waffe besitzen darf und wie Umgang und Gebrauch damit aussehen. Auch der Handel und die Herstellung von Schusswaffen sind darin geregelt. 2003 ist das Waffengesetz in Kraft getreten. Die letzte Änderung gab es im Jahr 2020.
Voraussetzungen: Wer darf in Deutschland eine Waffe besitzen?
Wer in Deutschland legal eine Schusswaffe besitzen möchte, braucht eine Waffenbesitzkarte. Um eine solche zu bekommen, müssen gemäß Paragraph vier des Waffengesetzes einige Voraussetzungen erfüllt sein. Dazu zählen:
- Volljährigkeit
- Zuverlässigkeit und persönliche Eignung (keine Vorstrafe, keine Mitgliedschaft in einer verfassungsfeindlichen Vereinigung, keine Mitgliedschaft in einer verbotenen Partei. Ausschlusskriterien sind auch Alkohol- oder Drogensucht sowie psychische Erkrankungen.)
- Nachweis über waffenrechtliche Sachkunde
- Nachweis über ein persönlich Bedürfnis, eine Waffe zu besitzen (zum Beispiel Jägerinnen und Jäger, Sportschützen, Waffensammler)
Die Waffenbehörde ist angehalten, regelmäßig zu überprüfen, ob Zuverlässigkeit und Eignung noch vorhanden sind. Spätestens nach drei Jahren muss eine Überprüfung stattgefunden haben. Alle fünf Jahre muss geprüft werden, ob das persönliche Bedürfnis nach wie vor besteht.
Was die Nachweise über Sachkunde und Bedürfnis angeht, sehen die Vorgaben unter anderem wie folgt aus: Wer als Sportschütze eine Waffenerlaubnis erhalten möchte, muss beispielsweise eine Bescheinigung eines Schießsportverbands vorlegen. Darin muss nachgewiesen sein, dass regelmäßig an Schießübungen teilgenommen wird. Jägerinnen und Jäger benötigen einen Jagdschein, Waffensammlerinnen und -sammler müssen ebenfalls ihre Zwecke eindeutig belegen. Jede und jeder, der eine Waffe besitzen möchte, muss zudem nachweisen, dass die Waffe sicher aufbewahrt wird. Das geschieht durch den Kaufbeleg, ein Foto des Waffenschranks und der Dokumentation des Aufstellorts.
Welche Waffen sind in Deutschland legal und welche verboten?
Eine vollständige Liste, welche Waffen in Deutschland zugelassen sind und welche verboten, findet sich in der Anlage zwei des deutschen Waffengesetzes.
Zu den verbotenen Waffen zählen beispielsweise:
- Kriegswaffen (Panzerfäuste, Handgranaten)
- vollautomatische Schusswaffen
- bestimmte Pumpguns (Vorderschaftrepetierflinten)
- Taser (Elektroimpulsgeräte)
Verbotene Gegenstände, die unter das Waffengesetz fallen, sind zum Beispiel:
- Schlagringe
- bestimmte Spring- und Butterflymesser
Verschärfung des Waffenrechts 2023: Wie sieht der Gesetzesentwurf aus?
Nach der Amoktat in Hamburg sprach sich Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) dafür aus, das Waffenrecht in Deutschland weiter zu verschärfen. Bereits im Januar hatte sie einen Entwurf zur Reform vorgelegt. Dieser soll angesichts der Tat in Hamburg aber noch einmal überarbeitet werden.
Faeser fordert, dass künftig nicht nur die Waffenbehörde und Polizei bei der Erteilung von Waffenerlaubnissen eingebunden werden, sondern auch Gesundheitsämter. Die Innenministerien sagte, die Gesundheitsämter hätten oft Erkenntnisse zu Menschen, "weil sie psychisch auffällig geworden sind, in irgendwelche Straftaten verwickelt wurden, eingewiesen wurden in Unterbringung". Ziel ist es, zu verhindern, dass Schusswaffen überhaupt in die Hände von Menschen gelangen, die psychisch auffällig sind.
Bisher sieht das Waffengesetz nur vor, dass Antragsteller unter 25 Jahre ein ärztliches oder psychologisches Gutachten vorlegen. Faeser fordert, dass ein solches Gutachten auch für ältere Personen zur Vorschrift wird. Dafür spricht sich auch Andy Grote (SPD), Hamburger Senator für Inneres und Sport, aus.
Auch die Grünen unterstützen Faesers Forderungen. Vorbehalte gibt es in der FDP: Sie verweisen auf den Koalitionsvertrag, in dem man sich die Ampel-Koalition darauf geeinigt habe, das Waffengesetz zu überprüfen und Kontrollmöglichkeiten, die bereits zur Verfügung stehen, auszuweiten. Diese Überprüfung stehe laut Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) jedoch noch aus.