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  3. Wohnen: CO2-Kosten für Mieter: FDP bremst bei Gesetz zur Aufteilung

Wohnen
19.10.2022

CO2-Kosten für Mieter: FDP bremst bei Gesetz zur Aufteilung

Den CO2-Preis beim Heizen müssen Mieter womöglich auch im kommenden Jahr alleine tragen.
Foto: Fernando Gutierrez-Juarez/dpa-Zentralbild, dpa

Ab 2023 sollen sich Mieter und Vermieter den CO2-Preis bei den Heizkosten entsprechend eines Stufen-Modells eigentlich teilen. Doch die FDP steht bei der Beschlussfassung des Gesetzes auf der Bremse.

Mieter müssen möglicherweise auch im kommenden Jahr den CO2-Preis beim Heizen alleine tragen. Die FDP hat das Gesetz zur Aufteilung dieser Kosten zwischen Mietern und Vermietern im Bundestag vorerst gestoppt. Anders als geplant könne es in dieser Sitzungswoche nicht beschlossen werden, erfuhr die Deutsche Presse-Agentur am Mittwoch.

Der wohnungspolitische Sprecher der Fraktion, Daniel Föst, bestätigte: "Wir diskutieren in der Koalition, ob in der aktuellen Ausnahmesituation Kleinst- und Kleinvermieter mit enormer Bürokratie belastet werden müssen." Die FDP stelle nicht das Gesetz an sich in Frage, sondern den Zeitpunkt, ab wann die neue Regelung angewendet werden solle.

SPD, Grüne und FDP hatten eigentlich vereinbart, dass Vermieter ab dem kommenden Jahr einen Teil des CO2-Preises bei den Heizkosten übernehmen - und zwar umso mehr, je weniger klimafreundlich ihr Haus ist. Der CO2-Preis ist quasi eine Klimaabgabe, die helfen soll, den klimaschädlichen Kohlendioxid-Ausstoß zu senken.

Stufen-Modell geplant

Für die Aufteilung der Kosten zwischen Mietern und Vermietern sollte ein Stufen-Modell gelten. Bei Häusern mit einem sehr hohen Treibhausgas-Ausstoß pro Quadratmeter würden Vermieter demnach 95 Prozent des CO2-Preises übernehmen, bei einem sehr geringen Ausstoß müssten Mieter die Kosten allein tragen. Das sollte Vermieter zu energetischen Sanierungen und Mieter zum Energiesparen bewegen.

Auf die Vermieter komme damit aber eine enorme Bürokratie zu, sagte Föst. Sie müssten Mietverträge und Nebenkostenabrechnungen anpassen. Brennstofflieferanten müssten den Kohlendioxidbestandteil auf der Rechnung extra ausweisen. In ihrem letzten Entlastungspaket wegen der hohen Inflation und Energiepreise hatte die Bundesregierung ein Belastungsmoratorium beschlossen, auf das die FDP nun verweist.

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