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USA
07.02.2017

Als Escort-Girl verleumdet? Melania Trump verklagt Zeitung

Melania Trump hat eine Zeitung verklagt.
4 Bilder
Melania Trump hat eine Zeitung verklagt.
Foto: dpa

Melania Trump, Ehefrau des US-Präsidenten Donald Trump, hat die britische Zeitung Daily Mail verklagt. Der Grund: Entgangene Gewinne, weil sie als Escort-Dame verleumdet wurde.

Die amerikanische First-Lady Melania Trump hat eine Medienfirma verklagt, weil ein mutmaßlich verleumderischer Zeitungsartikel ihr geschäftlich schaden könnte. Laut dem Anwalt der Präsidentengattin hat die britische Daily Mail fälschlicherweise behauptet, sie habe als Escort-Dame gearbeitet.

In der am Montag beim obersten Gericht des Bundesstaates New York eingereichten Klage heißt es, Trumps Marke "Melania" habe an Wert verloren und "bedeutsame geschäftliche Möglichkeiten, die ihr sonst offen gewesen wären", seien weggefallen. Der Artikel habe Trumps "einmalige Chance" als extrem berühmte Person und erfolgreiche Geschäftsfrau beschädigt, eine kommerzielle Marke mit Produkten wie Schuhen, Kosmetik oder Pflegeprodukten auf den Markt zu bringen.

"Jede davon hätte über eine Zeit von mehreren Jahren hinweg Geschäftsverbindungen im Umfang von vielen Millionen Dollar erlangen können, in einer Zeit, in der die Klägerin eine der meistfotografierten Frauen der Welt ist", schreibt Trumps Anwalt in der Klage. Konkrete Pläne für Produkte nannte er aber nicht. Die verleumderischen Behauptungen schränkten die Eignung der 46-Jährigen ein, ihre Pflichten als First Lady auszuüben, hieß es weiter.

Trump hatte die Mail und einen Blogger schon im September auf 150 Millionen Dollar Schmerzensgeld verklagt. Wenige Stunden nach Bekanntwerden der Klage hatte die Daily Mail ihren Bericht zurückgezogen. Man habe weder behaupten noch unterstellen wollen, dass die vorliegenden Angaben wahr seien, hieß es zur Begründung.  "Außerdem haben wir nicht beabsichtigt, zu behaupten oder zu  unterstellen, dass Mrs. Trump jemals als Escort oder im Sex-Business  gearbeitet hat."

Ein Richter im Bundesstaat Maryland hatte diese Klage aus Zuständigkeitsgründen abgelehnt, wie die Washington Post berichtete. dpa/AZ

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