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Ausflugstipp
23.02.2023

Ob mit dem Rad oder zu Fuß: Warum das Jagdschloss Grünau einen Ausflug wert ist

Im Schloss Grünau bei Neuburg an der Donau befindet sich das Auenzentrum.
Foto: Norbert Eibel

Das Jagdschloss Grünau bei Neuburg war einst ein Geschenk aus Liebe. Längst kann es als Auenzentrum von Privatleuten besucht werden. Auch für Radler ist es ein interessantes Ziel.

So richtig à la Wittelsbacher ist diese Ecke. Und der Mittelpunkt ist das aus der frühen Renaissancezeit stammende Jagdschloss Grünau. Errichtet ab 1530 vom Pfalzgrafen Ottheinrich. Als nettes Geschenk für die verehrteste Frau Gemahlin. Und umfasst vom grünen Auwald der Donau.

Respekt: Es ist östlich von Neuburg im wohl größten zusammenhängenden, urwaldmäßigen Auenforst ganz Mitteleuropas platziert. Heute amtiert dort das Auenzentrum Neuburg/Ingolstadt, unter anderem mit einer Dokumentation über den wichtigen Stellenwert der Flussauen in unserem Ökosystem. Von deren örtlicher Ausdehnung mit 2100 Hektar sind gleich 1600 Hektar im Wittelsbacher Besitz. Das gehört sich auch so als „Vorgarten“ für ein richtiges Jagdschloss. 

Heute Golfclub, früher beliebtes Domizil von König Ludwig III.

Von Grünau aus verläuft ein angenehmer Rundweg (rund vier Kilometer) zum Gut Rohrenfeld mit seinem seit 1988 dort bestehenden Wittelsbacher Golfclub. „Königliches Golfen“ ist hier angesagt. Rohrenfeld selbst wurde schon 1487 als „Bauerngut“ durch die Wittelsbacher erworben. Als Hofgestüt und Reitschule war es ein beliebtes Domizil von König Ludwig III. 

Und wer mehr haben will, der kann diese beeindruckende Donauaue vom Jagdschloss Grünau aus mit dem Fahrrad umrunden bzw. erkunden. Ausgeschildert als „Große Auenrunde“. Kurz runter fast nach Ingolstadt und zurück. Entlang der Donau und den „Auenurwald“ genießend. 30 Kilometer Strecke, die sich lohnen. 

Der königliche Besitz ging in den Wittelsbacher Ausgleichsfonds über

Im Übrigen muss man bei den Wittelsbacher Besitzungen etwas genauer hinschauen: Als nämlich die Bayern 1918/19 ihr Königshaus nicht mehr so ganz lieb hatten und der Freistaat ausgerufen wurde, konstruierte der Landtag 1923 im Einvernehmen mit den Wittelsbachern eine Regelung mit Blick auf den in vielen Jahrhunderten entstandenen königlichen Besitz.

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Es entstand eine Stiftung des öffentlichen Rechts – der Wittelsbacher Ausgleichsfonds –, der das private Vermögen des ehemaligen Herrschaftshauses umfasst. So auch die Kostbarkeiten hier an der Donau. Von seinen Erträgen werden die Angehörigen des früheren Königshauses für den erlittenen Vermögensschaden entschädigt. Und der nicht private Vermögensanteil kam direkt in die Obhut des Fiskus. Ein „Ausgleich“, der sich in jetzt immerhin schon 100 Jahren bewährt hat. 

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