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Hotelunterbringung und Co.
23.06.2023

Unwetter: Diese Rechte haben Bahnreisende

Teilweise ging nichts mehr: Unwetterschäden haben den Bahnverkehr eingeschränkt.
2 Bilder
Teilweise ging nichts mehr: Unwetterschäden haben den Bahnverkehr eingeschränkt.
Foto: Bodo Marks/Bodo Marks, dpa

Die Reisepläne vieler Menschen wurden durch das Unwetter durcheinandergewirbelt. Insbesondere auf der Schiene gab es Probleme. Ein kurzer Überblick, was Betroffene dann tun und verlangen können.

Streckensperrungen, gestrandete Passagiere, große Verspätungen: Das Unwetter hat in Teilen von Deutschland für enorme Probleme auf der Schiene gesorgt. Welche Rechte haben Bahnreisende?

Zug fährt nicht:

Fährt der Zug nicht oder wird absehbar mindestens 60 Minuten verspätet am Ziel sein, kann man den Ticketpreis zurückverlangen. Man hat aber auch die Wahl, die Reise zu einem späteren Zeitpunkt fortzusetzen, wobei man stets auch eine andere, vergleichbare Verbindung wählen kann.

In der EU-Bahngastrechte-Verordnung wird Reisenden auch das Recht zur selbst organisierten Weiterreise eingeräumt. Die entstandenen Kosten können dann vom Bahnunternehmen zurückgefordert werden.

Voraussetzungen: Der Fahrgast muss sich entweder die Zustimmung des Bahnunternehmens für die Umbuchung holen. Oder: Dem Fahrgast wurden vom Bahnunternehmen nicht binnen 100 Minuten nach der planmäßigen Abfahrtzeit, dem verpassten Anschluss oder dem ausgefallenen Verkehrsdienst alternative Weiterreise-Optionen mitgeteilt.

Zug fährt nicht mehr weiter:

Wer etwa wegen einer Streckensperrung unterwegs strandet, hat Anspruch auf Hilfeleistungen. Zunächst sind dies Mahlzeiten und Erfrischungen in einem angemessenen Verhältnis zur Wartezeit bei Verspätungen von mehr als einer Stunde oder Zugausfällen.

Ist klar, dass es an einem Tag nicht mehr weitergeht, muss das Bahnunternehmen für eine Unterbringung in einem Hotel oder in einer "anderweitigen Unterkunft" (laut EU-Regeln) sorgen und den Transfer dorthin organisieren. Wer auf eigene Faust ein Hotel bucht, sollte sich vorher von der Bahn bestätigen lassen, dass keine Weiterfahrt möglich ist und sie auch nicht mit einer Unterkunft helfen kann.

Gibt es Entschädigung?

Kommt der Zug mehr als eine Stunde zu spät am Ziel an, kann man 25 Prozent des Fahrpreises zurückverlangen, bei mehr als zwei Stunden 50 Prozent. Diese Entschädigung ist unabhängig von den oben beschriebenen Pflichten der Bahnunternehmen.

Auch wenn Bahnunternehmen seit einer kürzlichen Novellierung der EU-Regeln Entschädigungen ablehnen können, sofern außergewöhnliche Umstände - unter anderem "extreme Witterungsbedingungen" - vorliegen: Die Deutsche Bahn (DB) hatte schon klargestellt, dass bei Problemen in Folge von "gewöhnlichen Unwettern" weiter entschädigt werde.

Und tatsächlich schreibt die DB auf ihrer Website zu den aktuellen Unwettern: "Zudem gelten die weiteren fahrgastrechtlichen Regelungen, zum Beispiel Entschädigungszahlungen bei Verspätungen ab 60 Minuten."

Entschädigungen und andere Ansprüche lassen sich für Tickets, die über ein Kundenkonto gekauft wurden, online auf "Bahn.de" oder in der "DB-Navigator"-App anstoßen.

Oder: Man füllt ein Fahrgastrechte-Formular aus und schickt es per Post an das Servicecenter Fahrgastrechte in 60647 Frankfurt/Main. Teils gibt es Entschädigungen auch direkt beim DB-Reisezentrum.

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