Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Reise
  3. Italien: Urlaub in Italien: Was bedeutet "coperto" auf der Rechnung?

Italien
24.05.2024

Urlaub in Italien: Was bedeutet "coperto" auf der Rechnung?

Wer im Italienurlaub Pizza und Pasta im Restaurant genießt sollte das "Coperto" auf der Rechnung beachten.
Foto: Cecilia Fabiano, picture alliance, dpa, LaPresse via ZUMA Press (Symbolbild)

Im Restaurant in Italien steht auf der Rechnung das Coperto. Berechnet wird es pro Person. Was hat es damit auf sich und wird es mit dem Trinkgeld verrechnet?

Italien ist eines der liebsten Reiseziele der Deutschen - egal ob am Gardasee, am Meer oder im Innland. An manchen Orten in Italien, wie dem Gardasee, Bozen oder in den Cinque Terre, werden schon Schutzmaßnahmen gegen zu viele Touristen getroffen. Da will man als Urlauberin oder Urlauber einen besonders guten Eindruck hinterlassen und sich möglichst an alle Regeln und Bräuche halten.

Das gilt auf der Straße mit dem Auto aber auch im Restaurant nach Pizza und Pasta wenn es etwa ums Trinkgeld geht. Und genau hier wartet eine Stolperfalle auf Touristen: Auf der Rechnung im Restaurant ist meist noch das "Coperto" aufgeführt. Was hat es damit auf sich? Und wirkt es sich auf die Höhe des Trinkgeldes aus?

Was ist das "Coperto" auf der Rechnung in Italien?

Das "Coperto" wird auf der Rechnung in vielen Restaurants in Italien pro Person und für das Gedeck sowie Brot oder Grissinis berechnet. Laut gardasee.de werden damit die Kosten für den Service gedeckt, also für Besteck, Geschirr, Servietten, Gläser und mehr.

Der Reiseseite italienkompass.de zufolge liegt das "Coperto" oftmals zwischen 1,50 Euro und 5 Euro pro Person. Wie hoch es genau ausfällt, erfahren Touristen aber nicht erst auf der Rechnung. Der genaue Betrag ist in der Speisekarte des jeweiligen Restaurants aufgeführt.

Was bedeutet "coperto" auf Deutsch?

Das italienische Wort "coperto" bedeutet laut dem deutsch-italienischen Wörterbuch auf langenscheidt.com auf Deutsch einfach "Gedeck" oder auch "Tischgedeck". Darunter versteht man im Restaurant etwa Geschirr, Besteck, Gläser, Tischdecke und Tischdeko. Noch spezifischer wird es im Italienischen mit "coperto al ristorante", also "Gedeck im Restaurant".

Als Adjektiv hat "coperto" übrigens folgende Bedeutungen: bedeckt, überdacht, gedeckt, bewachsen und versteckt.

Welchen Ursprung hat das "Coperto" in Italien?

Seinen Ursprung hat das "Coperto" bereits im Mittelalter. Laut italienkompass.de gab es früher in vielen Restaurants in Italien nur eine einfache Essensausgabe für Bauern und Händler. Sie hatten Besteck und Geschirr meist schon dabei und zahlten nur für das Essen. Wer hingegen ohne Besteck, Schüssel oder Teller kam, konnte dieses zwar vom Restaurant bekommen, musste dafür eine eine Gebühr für das Gedeck - das "Coperto" - bezahlen.

Laut vitaitaliana.ch haben Wirte im Restaurant außerdem auch die Tischgebühr erhoben, wenn Menschen ihr eigenes Essen mitgebracht und nur einen Wein oder etwas anderes vor Ort bestellt haben. Denn nach dem Restaurantbesuch musste trotzdem aufgeräumt, geputzt und abgewaschen werden.

Heute bringt wohl keiner mehr sein eigenes Geschirr oder Essen mehr mit ins Restaurant, das "Coperto" gibt es trotzdem noch. Inzwischen sind meist aber auch Brot oder Grissinis sowie Wasser enthalten.

Wie viel Trinkgeld sollte man trotz "Coperto" geben?

Für den Restaurantbesuch in Italien gilt: "Coperto" ist nicht gleich Trinkgeld, kann es aber trotzdem ersetzen oder ergänzen. Trinkgeld ist in Italien im Vergleich zu Deutschland nämlich eher unüblich. Dem SKR Reisemagazin zufolge muss demnach nicht unbedingt Trinkgeld gegeben werden, wenn eine Gebühr fürs Gedeck erhoben wird.

Wer aber sehr zufrieden war, kann trotzdem Trinkgeld geben - auch das sei nicht unüblich. In diesem Fall werden aber nicht zehn Prozent, sondern eher ein bis zwei Euro gegeben.

Steht allerdings kein "Coperto" auf der Rechnung, ist auch in Italien Trinkgeld üblich. Dann sollte man laut der ÖAMTC Touristik wie in Deutschland etwa fünf bis zehn Prozent des Rechnungsbetrags als Trinkgeld geben. Üblich ist das aber nur in Restaurants oder Cafés. In Bars wird kein Trinkgeld erwartet.