Biber: Wegen Schäden bleibt Feldweg gesperrt
Ein Biber, der im Norden von Bobingen sein Unwesen treibt, ist der Grund dafür, dass der Feldweg entlang der Singold zwischen Wertachstraße und Flurstraße weiterhin auf unbestimmte Zeit gesperrt bleibt. Nun soll die Sperrung jedoch nur noch für einen eng umgrenzten, gefährdeten Bereich gelten.
Bobingen (herr) - Ein Biber, der im Norden von Bobingen sein Unwesen treibt, ist der Grund dafür, dass der Feldweg entlang der Singold zwischen Wertachstraße und Flurstraße weiterhin auf unbestimmte Zeit gesperrt bleibt. Nachdem die Absperrungen jedoch von Unbekannten immer wieder umgestoßen und zuletzt sogar ganz abgebaut wurden, soll die Sperrung nun nur noch für einen eng umgrenzten, gefährdeten Bereich gelten. So eine Auskunft der Stadt Bobingen.
Die Sperrung des Weges war ursprünglich bereits im Oktober vergangenen Jahres angeordnet worden, nachdem Biber mit mehreren Gängen den Feldweg untertunnelt hatten.
Diese Sperrung hatte jedoch nicht nur Befürworter, wie die ständigen Boykottmaßnahmen belegen. Nachdem auch wiederholt nach den Gründen für die Sperrung nachgefragt worden war, wurde nun von der Verwaltung klar gestellt, dass dieser nicht ausgebaute Feldweg nicht im sogenannten Unterhalts- und Verkehrssicherungsbereich der Stadt liege. Vielmehr seien hierfür die einzelnen Anlieger beziehungsweise die Jagdgenossenschaft Bobingen verantwortlich. Aus Sicherheitsgründen sei die Sperrung aber auf ausdrücklichen Antrag der Jagdgenossenschaft erfolgt.
Zwar wurde von der Jagdgenossenschaft auch ein Biberbeauftragter hinzugezogen; nachdem der Biber unter Naturschutz steht und nicht bejagt werden darf, bleibt jedoch nichts anderes übrig, als die Situation weiter zu beobachten. Erst wenn mit absoluter Sicherheit bestätigt werden kann, dass keine Unterhöhlungen durch Bibergänge mehr bestehen und der Weg von der Jagdgenossenschaft wieder vollkommen in Ordnung gebracht wurde, kann die Sperrung aufgehoben werden, heißt es im Rathaus.
Bei einer Ortseinsicht zusammen mit dem Vorsitzenden der Jagdgenossenschaft sei man aber einvernehmlich zu dem Ergebnis gekommen, dass künftig nur noch ein eng umgrenzter, gefährdeter Bereich mit Sperrmaßnahmen gesichert werden soll. Dadurch können zumindest die nicht betroffenen landwirtschaftlichen Anlieger wieder ungehindert ihre Grundstücke anfahren und bewirtschaften.
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