Briefwahl: Kuverts müssen in die Urne
Landratsamt nennt Regeln fürs Auszählen
Das Landratsamt hat gegenüber der Stadt Bobingen nochmals schriftlich klargestellt, wie am Wahlsonntag mit den Briefwahlunterlagen umzugehen sei. Demnach besteht es auf einen Einsatz von Wahlurnen für die Aufbewahrung der Stimmzettelumschläge bis 18 Uhr. Die Stimmkuverts dürfen entgegen der Ankündigung der Stadt nicht als vorbereitende Maßnahme vor 18 Uhr aufgeschlitzt werden.
Als vorbereitende Arbeit müssen die Briefwahlvorstände am Nachmittag rechtzeitig vor 18 Uhr lediglich die Wahlbriefe öffnen, in denen sich die Erklärungen der Absender und deren Stimmkuverts befinden. Dabei muss geprüft werden, ob die Absender stimmberechtigt sind, die verschlossenen Stimmkuverts sind zu zählen und in einer Urne bis 18 Uhr aufzubewahren.
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