Das jähe Ende einer Trunkenheitsfahrt
Der eine Autofahrer war betrunken und ohne Führerschein unterwegs, der andere nahm ihm die Vorfahrt und verursachte einen Unfall. Dieser Fall wurde nun vor dem Amtsgericht Schwabmünchen verhandelt. Angeklagt war der Mann ohne Führerschein. Lange Gesichter machten letztlich beide Herren - der Angeklagte ebenso wie der Zeuge.
Wegen vorsätzlichen Fahrens ohne Führerschein und fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr wurde der Wiederholungstäter zu einer viermonatigen Bewährungsstrafe verurteilt. Der Zeuge, der Unfallverursacher, blieb auf seinem Totalschaden (7500 Euro) sitzen. "Im Gegensatz zum Angeklagten habe ich aber einen Führerschein. Ich habe ihn doch nur übersehen und die Vorfahrt genommen", jammerte er. "Eben", meinte lapidar der Vorsitzende Richter Heinrich Heitzer am Amtsgericht.
Bis in die frühen Morgenstunden hatte der Angeklagte gezecht, räumte er ein. Als sich er sich am Nachmittag gegen 16.15 Uhr dann ans Steuer eines Autos setzte, hatte er - angeblich nach nur einem Glas Weizenbier - immerhin noch 1,15 Promille Alkohol im Blut. Nach Bobingen zum Fußballspiel wollte der 40-Jährige, als es in der Bahnhofstraße krachte. "Das gab einen heftigen Knall", erinnerte sich während der Hauptverhandlung der Zeuge. Wobei er zugleich einräumte: "Das war meine Schuld."
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