Der (Rand-)Stein des Anstoßes
In Langerringen wird um die Höhe diskutiert
Gemeinderatssitzungen sind oft ein Wettbewerb unterschiedlicher Interessenlagen, so auch bei der jüngsten Sitzung im Langerringer Rathaus. Dabei ging es eigentlich nur um die Behandlung und eventuelle Genehmigungen unproblematischer privater Bauanträge und Stellungnahmen zu zwei Bauleitplanungen benachbarter Kommunen. Aber es gab auch noch „Verschiedenes, Wünsche und Anträge“, normalerweise ein eher informatorischer Allerweltspunkt. Allerdings war das der Tagesordnungspunkt, an dem sich zwei Kommunalpolitiker in der Sache etwas verhakten. Es ging um die Höhe eines Randsteins. Dazu später mehr.
Die Bauanträge wurden wie meistens routiniert abgearbeitet: der Neubau eines Einfamilienhauses in Gennach oder der Anbau eines Carports an der Langerringer Hauptstraße. Die beiden anderen Anträge lehnte der Gemeinderat ab. „Wir würden ungewünschte Schleusen öffnen“, lautete beispielsweise Gemeinderat Enno Hörsgens Argument. Damit darf ein Antragsteller wegen anderslautender Festlegungen im gültigen Bebauungsplan keinen Gabionenzaun errichten. Diese zur Zeit sehr beliebte Eingrenzungsgestaltung hätte zudem eine Höhe von 180 Zentimeter gehabt; erlaubt sind maximal 100 Zentimeter, ausgeführt als Holzzaun mit senkrechter Lattung. Beim letzten Bauantrag der Sitzung argumentierte Bürgermeister Konrad Dobler ähnlich und sprach von „ein Fass aufmachen“. Denn in der Langerringer Splittersiedlung Schwabaich möchte ein Bauwerber ein Doppelwohnhaus samt Garagen errichten. Auch das Landratsamt hatte das Vorhaben schon im Vorfeld als nichtgenehmigungsfähig eingeordnet; für eine Ausnahmegenehmigung im Außenbereich nach § 35 Baugesetzbuch gab es ebenfalls keinen Anlass.
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