Einwände gegen Pläne für die Dorfmitte
Grundbesitzerin fühlt sich im Baurecht beschränkt. Doch die Gemeinde Langerringen besteht auf ihr Recht zur Dorfentwicklung.
Mit dem Bebauungsplan Nummer 27 „Dorfmitte“ will die Gemeinde Langerringen die künftige bauliche Entwicklung des Zentrums rund um das Rathaus mit dem Gemeindezentrum und die katholische und evangelische Kirche steuern. In dem Gebiet zwischen der Hauptstraße und der Viktor-von-Scheffel-Straße, das im Norden von der Gualbert-Wälder-Straße und im Süden von der Ludwig-Hiemer-Straße begrenzt wird, befindet sich auch ein landwirtschaftlicher Betrieb und Wohnhäuser, die zum Teil früher Hofstellen waren.
Der Bebauungsplan hat das Ziel, diese historisch gewachsene Struktur mit Wohnhäusern im schwäbischen Stil entlang der Straßen und ausschließlich Nebengebäuden innerhalb der Hoffläche zu erhalten. Der Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes fiel schon am 8. Oktober 2015 noch während des Baus des Gemeindezentrums, am 27. Oktober 2016, wurde eine Veränderungssperre erlassen. Die öffentliche Auslegung erfolgte aus rechtlichen Gründen zweimal, und zwar vom 8. August bis 28. September 2018 und nochmals vom 15. Juli bis 19. August 2019.
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