Globus-Ansiedlung: real macht Druck auf Stadt
Anwalt fordert Königsbrunn auf, den Bebauungsplan für Areal zu ändern
Königsbrunn Im Tauziehen um die Ansiedlung eines großen SB-Warenhauses der Globus-Kette im Nordwesten von Königsbrunn hat nun der aktuell größte Anbieter in der Stadt, die real-SB-Warenhaus GmbH in Mönchengladbach, eine Düsseldorfer Anwaltskanzlei eingeschaltet. Das hat sowohl dem Landratsamt als Baugenehmigungsbehörde wie auch der Stadt Königsbrunn Fehlentscheidungen im Zusammenhang mit den Bauvoranfragen von Globus unterstellt.
Mit Verweis auf das Baugesetzbuch des Bundes sieht Anwalt Dr. Johannes Grooterhorst die Stadt in der Pflicht, den aktuellen Bebauungsplan für das Areal, der 1974 beschlossen wurde, zu ändern und dabei „an die geltenden, verbindlichen Ziele der Raumordnung“ anzupassen. Im Gegensatz zum Justiziar der Stadt sieht Dr. Grooterhorst bei diesem Vorgehen keine Gefahr von Entschädigungsansprüche des Grundstückbesitzers. Die bestünden nur für sieben Jahre ab Zulässigkeit einer Nutzung.
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