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  3. Großaitingen: Grünes Licht für Senioren-Wohngemeinschaft

Großaitingen
13.02.2019

Grünes Licht für Senioren-Wohngemeinschaft

An der Ortseinfahrt aus Richtung Kleinaitingensoll am Dreifaltigkeitsweg eine Seniorenwohnanlage mit Tagespflegegebaut werden. Der Altbau auf dem Grundstück wird schon abgerissen.
Foto: Hieronymus  Schneider

Passt eine Wohnanlage für Senioren mit Tagespflege in die Umgebung von Großaitingen? Der Bauausschuss meint: „ja“

Der Bau- und Umweltausschuss des Großaitinger Gemeinderats befasste sich mit acht Bauanträgen oder Bauvoranfragen. Sieben davon wurde das gemeindliche Einvernehmen erteilt, nur bei einer Anfrage besteht noch Klärungsbedarf.

Am längsten wurde über eine Bauvoranfrage zur Errichtung einer Wohngemeinschaft für Senioren und solitäre Tagespflege am Dreifaltigkeitsweg beraten. Der Antragsteller will dort zwei durch einen Mitteltrakt mit Eingang verbundene Gebäude errichten. Weil die exponierte Lage am Ortseingang aus Richtung Kleinaitingen das Ortsbild beeinflusst, hat der Bauausschuss bei einer ersten Vorberatung im Dezember eine Beschränkung der Ausmaße angeregt. Darauf hat der Antragsteller reagiert und nun eine neue Planskizze vorgelegt. Demnach wurde die Höhe der zweigeschossigen Gebäude mit Dachausbau von elf auf zehn Meter bei einer Dachneigung von 45 Grad reduziert. Der gesamte Bau wurde etwas schmäler und der Abstand zu den Nachbarn vergrößert. Dafür rückt der Gebäudekomplex etwas näher an den Dreifaltigkeitsweg heran. Die Frage, ob sich das Gebäude in die Umgebung des Wohngebietes einfügt und ob die Gemeinde dort eine gewerbliche Pflegeeinrichtung will, wurde vom Bauausschuss nach ausgiebiger Diskussion einstimmig bejaht. Bezüglich der Stellplätze muss wohl eine Sonderregelung ähnlich wie beim „Betreuten Wohnen“ am Oberen Singoldweg gefunden werden. Im vorläufigen Plan sind 16 Stellplätze vorgesehen, die beiden Gebäude sollen 24 Bewohner aufnehmen. Die Stellplatzsatzung sieht zwei Stellplätze pro Wohneinheit vor. Bei der Wohnanlage am Oberen Singoldweg wurde diese Vorschrift auf einen halben Stellplatz pro Wohnung reduziert. Diese Frage wird nach Vorlage des Bauantrages mit genauer Wohnungsaufteilung im Einvernehmen mit dem Landratsamt entschieden.

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