
Nicht mit Zwang zum Glück
Gericht hat Einsehen und setzt zwangsweise Behandlung aus
Königsbrunn/Augsburg Wegen Schuldunfähigkeit wurde vor dem Amtsgericht Augsburg der alkoholkranke Mann vom Vorwurf der fahrlässigen Trunkenheit im Verkehr und des vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis freigesprochen. Weil der Angeklagte bereits von sich aus die Weichen für eine entsprechende Therapie gestellt hat, sah Richterin Susanne Hillebrand „von der Keule der zwangsweisen Behandlung“ ab. Sie ordnete die Unterbringung in eine Entziehungsanstalt zwar an, setzte sie aber zur Bewährung aus. Das Urteil ist rechtskräftig.
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