Vom Drogendealer zum Altenpfleger
Ein 26-Jähriger erhält vor dem Augsburger Amtsgericht wegen Handels mit Betäubungsmitteln eine einjährige Bewährungsstrafe. Sein Geständnis wirkt strafmindernd.
Das kommt nicht oft vor beim Amtsgericht Augsburg: Sichtlich beeindruckt von dem offenherzigen wie ehrlichen Umgang des Angeklagten mit seinem Problem zeigte sich am Ende der Verhandlung die Richterin Susanne Hillebrand. Das Geständnis des 26-Jährigen erwähnte sie dabei ebenso wie dessen Engagement, sich freiwillig bei der Drogenhilfe Schwaben zu einem ihrer Suchtprogramme angemeldet zu haben.
„Ohne Not“, resümierte die Richterin, „haben Sie zudem Ihren Arbeitgeber, ein Seniorenpflegeheim, über die Vorkommnisse informiert.“ Die „äußerst wohlwollende Beurteilung“ lag dem Gericht vor. Dem Angeklagten attestierte sie weiterhin, sehr ehrgeizig zu sein. Nicht nur, dass er gezielt sein Problem angehe, vielmehr noch setze er alles daran, sich vom Helfer zum Altenpfleger weiterzubilden.
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