Mordanklage für tödliche Messerstiche
40-jährige Königsbrunnerin steht ab 23. September vor Gericht
Die Frau muss sich dafür ab Montag, 23. September, vor der Schwurgerichtskammer am Landgericht Augsburg verantworten. Ein Urteil wird für den 10. Oktober erwartet. Die Anklage unterstellt das Mordmerkmal der Heimtücke. Für Mord sieht das Strafgesetz eine lebenslange Haft.
Angriff von hinten mit 15 Zentimeter langer Klinge
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