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  3. Königsbrunn: Die Stadt stoppt hohe Mauern um Grundstücke

Königsbrunn
02.11.2016

Die Stadt stoppt hohe Mauern um Grundstücke

Die Einfriedung von Grundstücken wird in Königsbrunn durch eine neue Satzung geregelt.
Foto: Archivfoto: Gaugenrieder

Der Bauausschuss von Königsbrunn bekennt sich zum Stadtbild einer offenen Gesellschaft. Neue Satzung verhindert das „Einmauern“ von Häusern.

Mehrere Bauanträge und Bauvoranfragen standen in der jüngsten Bauausschusssitzung auf der Tagesordnung, genauso wie der Entwurf für eine neue Satzung von Einfriedungen, sprich Mauern, Hecken und Zäunen um Grundstücke.

Der Bauantrag auf Errichtung eines Einfamilienhauses im hinteren Bereich eines bereits bebauten Grundstücks in der Sanddornstraße löste eine rege Diskussion über die Verdichtung von Wohngebieten aus. Zwei Sichtweisen standen sich dabei gegenüber. Einmal ging es darum, dass sich das geplante Haus in die Eigenart der Siedlung einfügen müsse und der Ausschuss mit einer positiven Entscheidung keinen Präzedenzfall schaffen sollte. Dem gegenüber stand die Auffassung, dass Chancen bei den hohen Grundstückspreisen neuen Wohnraum zu schaffen, nicht vertan werden dürften. Mit nur einer Stimme Mehrheit unterstütze der Bauausschuss das gemeindliche Einvernehmen für dieses Projekt.

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