Rückschlag für die Pläne von Globus
Verwaltungsgericht kassiert Genehmigung für größere Lösung
Entscheidend: Wie groß ist der Grad der örtlichen Versorgung?
Die entscheidende Frage für die Richter war, ob das Warenhaus überwiegend der örtlichen Versorgung diene. Nur dann entspricht es nämlich den Vorgaben des Bebauungsplans von 1974 und der damit verknüpften Baunutzungsverordnung von 1968. Ein vom Gericht in Auftrag gegebenes Gutachten kam jedoch nach umfangreichen Erhebungen und Berechnungen zum Schluss, dass Globus bei der größeren Version seines SB-Warenhauses 56 Prozent des Umsatzes mit Kunden von außerhalb Königsbrunns machen würde.
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen. Wenn Sie bereits PLUS+ Abonnent sind, .
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen.
Die Diskussion ist geschlossen.