Hausverbot: Mann hat im Supermarkt unerlaubt gefilmt
Plus Das Augsburger Amtsgericht verurteilt 52-jährigen Mann wegen Verstoßes gegen das Kunsturhebergesetz. Wie es zum Hausverbot kam.
Ein 52-jähriger Mann aus dem südlichen Landkreis hatte zweimal Angestellte gegen deren Willen gefilmt und diese Videos mit Namensnennung der Betroffenen bei Youtube veröffentlicht.
Zunächst hatte er einen Strafbefehl in Höhe von 1800 Euro wegen Verstoßes gegen das Kunsturhebergesetz erhalten, nach seinem Einspruch wurde dieser Betrag jetzt per Urteil auf 600 Euro reduziert. Der 51-Jährige machte vor Richter Markus Eberhard glaubhaft, dass er seine Arbeitsstelle verloren habe und auch nur noch begrenzt Krankengeld beziehen werde, bevor er erwartungsgemäß in Hartz IV falle.
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