
Keine digitalen Infotafeln für Busse in Langenneufnach

Plus In Langenneufnach diskutieren die Gemeinderäte über die Anschaffung digitaler Infotafeln für Busse. Warum sie sich dagegen entschieden.
Sollen künftig Busfahrgäste in Langenneufnach besser informiert werden? Dieses Thema führte während der ersten Gemeinderatssitzung im neuen Jahr zu einer längeren Diskussion. Hintergrund ist die Anfrage des Augsburger Verkehrs- und Tarifbundes, an den drei Bushaltestellen in Langenneufnach einen dynamischen Fahrgastinformationsanzeiger anbringen zu lassen.
Hierbei handelt es sich um ein Display, auf dem die aktuell angebotenen Fahrten angezeigt werden, damit Fahrgäste sehen, wann der nächste Bus fährt oder ob es zu Verspätungen kommt. Die Gemeinde könnte für diese Investition Zuschüsse erhalten. Rätin Irene Settele sah diese Anschaffung als sinnvoll an, da nach wie vor nicht feststeht, zu welchem Zeitpunkt die Staudenbahn reaktiviert wird, und daher der Busverkehr weiterhin beibehalten werden muss. Der Vorteil der Anzeigetafeln wäre, dass ältere Menschen, die kein Internet nutzen, besser über Busfahrten und Verspätungen informiert werden. Zudem würden vorbeifahrende Autofahrer auf Busfahrten aufmerksam gemacht, und von Busfahrern könnte die genauere Einhaltung der Fahrpläne gefordert werden, da die Fahrzeiten besser ersichtlich sind.
Mehrheit lehnt Anschaffung von digitalen Infotafeln in Langenneufnach ab
Etliche Räte sahen in der Anschaffung allerdings keinen Vorteil und meinten, dass Busfahrgäste die Fahrpläne kannten und es durch die Anzeigen zu keiner Erhöhung der Fahrgastzahlen kommen würde. Zudem verwiesen sie auf die angespannte finanzielle Situation im gemeindlichen Haushalt. Über die Höhe der Kosten wurde aber im Gemeinderat nicht gesprochen. Anlass zur Diskussion im Gremium gab es auch zu den täglichen Fahrgastzahlen. Mit neun zu zwei Stimmen entschieden sich die Räte schließlich gegen die Anschaffung der Fahrgastinformationsanzeiger.
Weitere Themen im Gemeinderat in Langenneufnach
- Baurecht Bürgermeister Gerald Eichinger erklärte, dass sich gemäß der Information des Bayerischen Gemeindetages das Baurecht geändert habe. Ab Februar gelte eine Verkürzung der Abstandsflächentiefe von 1,0 auf 0,4 Wandhöhe sowie in Gewerbegebieten von 0,25 auf 0,2 Wandhöhe, jedoch mindestens drei Meter. Gleichzeitig kann die Gemeinde aber auch die bisherige Regelung weitestgehend beibehalten. Einstimmig beschlossen die Räte die Satzung über die abweichenden Maße der Abstandsflächentiefe.
- Änderung Flächennutzungsplan Eugen Riedler von der Konstruktionsgruppe Bauen erläuterte anschließend die Pläne für eine Änderung des Flächennutzungsplans in Unterrothan. Da ein Teil eines Privatgrundstücks im Außenbereich liegt, kann von den Antragsstellern derzeit der geplante Reitplatz nicht angelegt werden. Erst durch die Miteinbeziehung der Fläche in den Innenbereich sei dies möglich. Mit einer Gegenstimme genehmigte das Gremium die Pläne für die Änderung des Flächennutzungsplan.
- Bauanträge Einstimmig erfolgten dann zwei Abstimmungen für die Anträge auf Befreiungen von den Festsetzungen im Bebauungsplan. Für die Errichtung eines Unterstellschuppens genehmigten die Räte die Änderung der Dacheindeckung sowie einer Grenzbebauung. Und mehrere Abweichungen beantragte der Bauherr für den Neubau eines Doppelhauses im Bereich nördlich des Fischerweges. Demnach sollen der Dachüberstand, die Gaubenbreite, die Traufhöhe, die Höhenfestsetzung sowie der Gebäudetyp vom Bebauungsplan abweichen, welche von den Räten ebenso genehmigt wurden.
- Gemeinderat Leonhard Eisenschmid-Strobel machte in diesem Zusammenhang darauf aufmerksam, dass Entscheidungen des Gemeinderats gegen frühere Anträge zur Befreiung von den Bebauungsplänen die Antragssteller verärgert habe. Im Gremium wurde die Sachlage diskutiert und erläutert, warum die Anträge damals abgelehnt worden seien. Bürgermeister Eichinger bat die Räte abschließend, sich über die künftige Vorgehensweise bei solchen Anträgen Gedanken zu machen.
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