Wohin mit dem Kriegerdenkmal?
Wegen der Neugestaltung des Friedhofs muss das Mahnmal umziehen. Die Bürger müssen sich auf höhere Friedhofs- und Kanalgebühren einstellen.
Tiefer in die Tasche greifen müssen die Einwohner von Langenneufnach künftig, wenn sie ihre Friedhofs- und Kanalgebühren bezahlen. Während der jüngsten Sitzung beschlossen die Räte einstimmig die Anhebung beider Gebührensätze.
Als Gründe für die Erhöhung der Friedhofsgebühren nannte Bürgermeister Josef Böck die Investitionen für die Sanierung des Leichenhauses sowie die Neugestaltung der Wege auf dem Friedhof. So steigt die jährliche Friedhofsgebühr ab Januar kommenden Jahres von 25 Euro auf 30 Euro. Das Nutzungsrecht für ein Einzelgrab beträgt 110 Euro sowie für ein Familiengrab 220 Euro. Für eine Urnengrabstätte fallen 585 Euro beziehungsweise für einen Urnenhain 300 Euro an. Diese Beträge beziehen sich dann auf eine Nutzungszeit von 20 Jahren.
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