Wie oft darf im Langerringer Gemeindezentrum St. Gallus gefeiert werden?
Bei einem Ortstermin des Verwaltungsgerichts kommen sich in Langerringen Gemeinde und Nachbarn näher. Wie der vereinbarte Probetrieb aussieht.
Vor wenigen Tagen wurde es feierlich eingeweiht und als neues „Herz in der Dorfmitte“ von allen Seiten gelobt – das neue Gemeindezentrum St. Gallus. Zwei Tage später fand ein Ortstermin des Verwaltungsgerichts Augsburg mit Bürgermeister Konrad Dobler und zwei Nachbarn statt, die eine Klage eingereicht haben. Diese Nachbarn befürchten eine zu große Lärmbelästigung durch den Betrieb des Gemeindezentrums. Dies war nun auch Thema im Gemeinderat.
Dobler informierte den Gemeinderat über den Inhalt der Verhandlung vor Ort. Demnach habe man sich auf einen Probebetrieb bis Ende 2017 verständigt. Der ausgehandelte Kompromiss sehe jährlich zwölf Veranstaltungen bis 23 Uhr, ebenso viele bis um 1 Uhr und zwei ohne zeitliche Begrenzung vor. Keine Beschränkung soll es bei Veranstaltungen geben, die um 22 Uhr beendet sind. Der östliche Gartenbereich mit Terrasse und Lichthöfen kann wöchentlich dreimal bis 20 Uhr und viermal bis 22 Uhr genutzt werden. Gewerbliche Vermietungen finden nicht statt. Das Ergebnis des Ortstermins muss aber noch von den anwaltlichen Vertretungen schriftlich ausgearbeitet werden, bevor dann eine abschließende Zustimmung erfolgt.
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