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  3. Prozess in Augsburg: Eine lose Zunge, viel Alkohol und eine Spielhalle

Prozess in Augsburg
17.08.2013

Eine lose Zunge, viel Alkohol und eine Spielhalle

Der Angeklagte war zwar bei der Verhandlung nicht anwesend, so doch in gewisser Weise stets gegenwärtig.
Foto: Alexander Kaya

Nach einer Beleidigung will ein Mann die Strafe nicht bezahlen, erscheint aber zur Klärung des Falls auch nicht vor Gericht

Selbst gegenüber dem Gericht zeigt er wenig Achtsamkeit, denn auch durch Abwesenheit glänzte der Angeklagte vor dem Amtsgericht. Angeblich hatte er den Tag verwechselt.

Auf einen neuen Verhandlungstermin bestand daraufhin der Pflichtverteidiger, auf die Verwerfung des Einspruchs gegen den Strafbefehl hingegen Staatsanwalt Maximilian Klein.

Was letztlich auch höchstrichterlich geschah. Aber nur, wenn gegen das Urteil keine Berufung eingelegt wird, muss der wegen mehrfacher Beleidigung Angeklagte türkischer Herkunft auch die Gesamtgeldstrafe in Höhe von 900 Euro (60 Tagessätze zu je 15 Euro) zahlen. Ansonsten wird der Prozess neu aufgerollt.

Er war zwar bei der Verhandlung nicht anwesend, so doch in gewisser Weise stets gegenwärtig. Überzeugt gab sich nämlich sein Verteidiger, Rechtsanwalt Bernd Scharinger, dass sein Mandant ein psychisches Problem habe und er deshalb erwäge, ein medizinisches Gutachten zu dessen Schuldfähigkeit zu beantragen. „Der Mann ins einfach psychisch auffällig, hat Depressionen und Wahrnehmungsstörungen.“ Außerdem hätte er auch noch ein Alkoholproblem.

Dem pflichtete, wenn auch mehr informatorisch, die Richterin bei. Dabei machte Susanne Hillebrand deutlich, dass der bereits zweimal einschlägig in Erscheinung getretene 51-Jährige bereits nachmittags schon mal 1,8 Promille Alkohol intus hatte.

Sowohl am Nachmittag an jenem 14. Januar dieses Jahres als auch noch am späten Abend beleidigte der Türke zwei junge Frauen, die in einem Königsbrunner „Spielecenter“ die Hallenaufsicht hatten, mit unflätigen Worten, wobei „Schlampe“ und „Hure“ noch zu den eher „gemäßigten“ Ausdrücken zählten.

„Der sieht da was anderes. In einem solchen Moment ist der Mann überhaupt nicht in der Spielhalle“, argumentierte sein Anwalt. „Dennoch ist er halt lästig. Mit seiner Schreierei vergrault er ja bereits draußen etwaige Gäste“, hielt die Richterin dagegen. Eigentlich, so wurde angedeutet, hätte der Hartz- IV-Empfänger (357 Euro nebst Wohnung) in dem Kasino Hausverbot. Trotzdem erhalte er wohl regelmäßig eine SMS dieser Spielhalle, wonach ihm sogenannte Freispiele für wenige Euro in Aussicht gestellt würden.

Wie dem auch sei: „Da muss mal was gemacht werden!“, appellierte Anwalt Scharinger an das Gericht. Doch fraglich ist zum derzeitigen Stand der Dinge, ob der Mann, der seine Zunge nicht im Griff hat, überhaupt einmal auf die Couch eines Psychiaters muss. Noch ist ja offen, ob das Verfahren weiter geht.

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